Sechs Jahre Haft für NS-Propaganda
Das nicht rechtskräftige Urteil wurde für Wiederbetätigung, Verhetzung und Waffenbesitz verhängt. ST. PÖLTEN (ip). Als extrem streng bezeichnete Verteidiger Alexander Heihs die Strafhöhe für einen 38-jährigen St. Pöltner. Er wurde von Geschworenen am Landesgericht wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn, des Vergehens der Verhetzung, sowie des unbefugten Besitzes eines Schlagringes zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilte (nicht...