Sechs Jahre Haft für NS-Propaganda
Das nicht rechtskräftige Urteil wurde für Wiederbetätigung, Verhetzung und Waffenbesitz verhängt.
ST. PÖLTEN (ip). Als extrem streng bezeichnete Verteidiger Alexander Heihs die Strafhöhe für einen 38-jährigen St. Pöltner. Er wurde von Geschworenen am Landesgericht wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn, des Vergehens der Verhetzung, sowie des unbefugten Besitzes eines Schlagringes zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilte (nicht rechtskräftig). Während Staatsanwalt Karl Fischer auf weitere Rechtsmittel verzichtete, legt Rechtsanwalt Alexander Heihs Berufung gegen die Strafhöhe ein.
Faszination Waffen
Die „politische Karriere“ des zwölffach vorbestraften Angeklagten begann, als er mit 16 Jahren Kontakt zu Skinheads bekam und von deren Ideologie begeistert war. Nach eigenen Angaben sei er fasziniert von der Waffen SS und der NSDAP gewesen, wobei er dies für jedermann erkennbar in Form von Tätowierungen an seiner Hand und seinem Arm verewigte.
Hetze im Internet
Auf sozialen Netzwerken im Internet mit 100 Millionen aktiven Nutzern verbreitete er ab November 2012 einschlägige Kommentare, Bilder und Musikvideos als „Thomas Notwehr“, später als „Thomas Hass“. Gleichzeitig hetzte er via Internet gegen Gruppen von Personen, die er in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpfte. So veröffentlichte er etwa ein Video mit dem Titel „Türken raus und weg mit dem Dreck“, beziehungsweise ein Musikvideo mit dem Titel „Nigger“. Trotz Waffenverbots gegen den St. Pöltner stellte man bei ihm einen Schlagring sicher.
Zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Fischer geständig, erklärte der Beschuldigte, dass er mittlerweile geläutert sei. Er habe am Bau mit Ausländern gearbeitet und dabei seine Einstellung diesen gegenüber geändert. Unglaubwürdig, laut Fischer, der auf Vorfälle in der Skinhead-Ära des 38-Jährigen verwies.
Heihs hingegen sprach davon, dass sein besachwalteter Mandant zuletzt eher ein Einzelgänger gewesen sei, der auf diese Art Anerkennung gesucht habe. In den vergangenen eineinhalb Jahren habe man für ihn eine Struktur für einen geordneten Lebensrhythmus geschaffen, zu dem auch sein Arbeitsbereich im Baugewerbe gehöre. In seinem Plädoyer ersuchte Heihs die Geschworenen, ihr Urteil nicht aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation zu Lasten des Angeklagten zu fällen. Dieser Bitte scheint man nicht nachgekommen zu sein.
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