Kurzparkzonen in Villach
Ab 1. Mai gilt wieder Drei-Stunden-Parklimit
Keine Parkgebühren auch im Mai. Aber: ab 1. Mai gilt das Drei-Stunden-Parklimit. Und es wird wieder kontrolliert werden. VILLACH. Seit Mitte März muss man in den Villacher Kurzparkzonen keine Gebühren entrichten. Auch die Parkobergrenze von drei Stunden ist ausgesetzt. Diese vorübergehenden Regelungen sind Teil eines Corona-Hilfspakets, das von der Villacher Stadtregierung beschlossen wurde. Da in den kommenden Tagen fast alle Betriebe wieder aufsperren dürfen, wird auch die Villacher...