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Mag. Rein & Partner Steuerberatung 
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Steuerecke von Rein & Partner
Besteuerung von Kryptowährungen

Die Besteuerung von Kryptowährungen (z.B. Bitcoins) wird gesetzlich neu geregelt. Die neuen Bestimmungen sollen ab 1. März 2022 in Kraft treten. Bei den Kryptowährungen soll dann unterschieden werden zwischen Altvermögen (Anschaffung vor 01.03.2021) und Neuvermögen (Anschaffung nach 28.02.2021) Einkünfte aus dem Verkauf von Altvermögen unterliegen der einjährigen Spekulationsfrist. Wenn sie daher erst nach Ablauf eines Jahres nach dem Erwerb verkauft werden, sind die Einkünfte steuerfrei. Wird...

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  • Hartberg-Fürstenfeld
  • Alexander Krausler

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