Steuerecke Rein & Partner
Steuerbegünstigungen für Ehrenamt und Spender
Ab 2024 treten steuerliche Erleichterungen für gemeinnützige Organisationen, ihre ehrenamtlich Tätigen und ihre Spender in Kraft. Die wichtigste Änderung ist eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Spendenbegünstigung auf alle gemeinnützigen Zwecke. Damit kommen zukünftig unter anderem auch die Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur, Jugend- und Familienfürsorge, Menschenrechte, Frauenförderung und Konsumentenschutz in Frage. Auch in Zusammenhang mit der Beantragung der...