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Steuerecke Rein & Partner
Steuer-Behandlung von Treibhausgas-Quoten

Die Steuerberatungskanzlei Rein & Partner informiert über aktuelle Themen. | Foto: Peklar
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Mit den Treibhausgas(THG)-Quoten bzw. "ePrämien" können sich Inhaber von Elektroautos 200-400 Euro pro Jahr sichern.

Zulassungsbesitzer von Elektroautos können Bescheinigungen über Strommengen, die sie für den Antrieb von elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen in Österreich aus erneuerbarer Energie an nicht öffentlichen Ladepunkten, zum Beispiel einer Wallbox zuhause, genutzt haben, an dazu berechtigte Unternehmen übertragen.

Vertrag abschließen

Elektro-Fahrzeug-Besitzer können einmal jährlich einen Vertrag mit einem solchen Unternehmen abschließen, welches die Bescheinigungen sammelt und als Zwischenhändler nach einer Anerkennung durch das Umweltbundesamt an Mineralölunternehmen weiterverkauft.

Letztere können die zugekauften Stromkontingente auf die Reduktionsziele von Treibhausgasemissionen anrechnen. Die sammelnden Unternehmen zahlen Entgelte aus, die so genannten „ePrämien“ oder „THG-Quoten“. Diese „THG-Quoten“ betragen je nach Anbieter rund 200 Euro bis rund 400 Euro pro Fahrzeug und Jahr.

Steuerliche Behandlung ab Veranlagung 2023:
Kraftfahrzeug im Privatvermögen – steuerfrei, gem. § 3 Abs 1 Z 41 EStG Kraftfahrzeug im Betriebsvermögen - steuerpflichtig

Kontakt:

Mag. Rein & Partner Steuerberatung
8230 Hartberg, Alleegasse 13
Tel. 03332/65080
Mail: hartberg@rein-stb.at
Web: www.rein-steuerberater.at

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