Steuerecke Rein & Partner
Fristen bei der Investitionsprämie
Mit der Investitionsprämie wurde für Unternehmen ein Anreiz geschaffen, in und nach der Covid-19 Krise zu investieren.
Gefördert werden – unter bestimmten Voraussetzungen - Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen. Dabei war zunächst ein Antrag über die aws zu stellen. Die erste Maßnahme (z.B. Bestellung, Kaufvertrag, Lieferung, Anzahlung) musste spätestens am 31.05.2021 gesetzt werden.
Demnächst laufen folgende Fristen ab:
Die Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der Investitionen hat bis längstens 28. Februar 2023 zu erfolgen. Nur bei einem Investitionsvolumen von mehr als EUR 20 Mio. (exkl. USt.) hat die Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der Investitionen bis längstens 28. Februar 2025 zu erfolgen. Sobald die zeitlich letzte Investition bezahlt und in Betrieb genommen ist, ist die Abrechnung innerhalb von 3 Monaten am aws Fördermanager durchzuführen. Der letztmögliche Tag der Abrechnungslegung ist also der 31.05.2023 (bei Investitionen bis EUR 20 Mio.).
Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist ist nicht möglich. Zu beachten ist weiters, dass pro Förderungsantrag nur eine Abrechnung durchgeführt werden kann.
Kontakt:
Mag. Rein & Partner Steuerberatung
8230 Hartberg, Alleeg. 13
Tel. 03332/65080
Mail: hartberg@rein-stb.at
Web: www.rein-stb.at
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