Rein & Partner Steuerecke
Neues zum Energiekostenzuschuss
Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, können einen Energiekostenzuschuss beantragen.
Der Förderzeitraum wurde mit Februar bis September 2022 festgelegt. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter EUR 700.000 gibt es Erleichterungen. Diese Unternehmen müssen die „Energieintensität“ nicht nachweisen.
Förderbare Energieträger sind Strom, Erdgas und Treibstoffe (Benzin und Diesel). Gefördert wird die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 in Höhe von 30%. Der Nationalrat hat im Oktober eine Änderung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes (UEZG) beschlossen, womit die dafür vorgesehenen Budgetmittel von EUR 450 Mio. auf EUR 1,300 Mio. erhöht wurden.
Für die Antragstellung gibt es ein zweistufiges Verfahren. Eine Voranmeldung über den aws-Fördermanager ist ab 7.11. bis 21.11.2022 möglich. Diese Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung (ab 22.11.2022) verpflichtend. Auf die Einhaltung der Fristen ist jedenfalls genau zu achten.
Mag. Rein & Partner Steuerberatung
8230 Hartberg, Alleeg. 13,
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Mail: hartberg@rein-stb.at
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