Steuerecke von Rein & Partner
Aktuelle Infos über die Ökosoziale Steuerreform, Familienbonus Plus uvm...
Das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 bringt neben der Senkung der Tarifstufen eine Reihe von Erhöhungen von Absetzbeträgen: Der Verkehrsabsetzbetrag wird von EUR 400,- auf EUR 650,- angehoben. Diese Erhöhung gilt auch für die SV-Rückerstattung bei Arbeitnehmern im Rahmen der Veranlagung. Für Pensionisten wird der Pensionistenabsetzbetrag von EUR 600,- auf EUR 825,- sowie der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag von EUR 964,- auf EUR 1.214,- angehoben. Im Rahmen der Veranlagung werden künftig bei der SV-Rückerstattung bis zu 80% der SV-Beiträge bzw. max. EUR 550,- erstattet.
Der Familienbonus Plus für Kinder bis 18 Jahren wird ab Juli 2022 von EUR 125,- mtl. (das sind EUR 1.500,- pro Jahr) auf EUR 166,68 p.m. (EUR 2.000,16 pro Jahr) angehoben. Für Kinder ab 18 Jahren wird der Familienbonus Plus von 41,68 p.m. (EUR 500,16 p.a.) auf EUR 54,18 (EUR 650,16 p.a.) erhöht.
Der Kindermehrbetrag wird stufenweise von bisher bis zu EUR 250,- auf bis zu EUR 350,- im Jahr 2022 angehoben. Ab 2023 erfolgt dann eine weitere Erhöhung auf bis zu EUR 450,-.
Mag. Rein & Partner Steuerberatung
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