Steuerecke von Rein & Partner
Der Investitionsfreibetrag ab 2023
Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz soll wieder ein Investitionsfreibetrag für betriebliche Investitionen ab 01.01.2023 eingeführt werden. Es handelt sich dabei um eine wirtschaftsfördernde Maßnahme, bei der insbesondere ein Impuls für klimafreundliche Investitionen geschaffen werden soll.
Dabei können 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Bei Investitionen im Bereich der Ökologisierung erhöht sich der Prozentsatz auf 15%. Der Investitionsfreibetrag steht zusätzlich zur laufenden Absetzung für Abnutzung („Abschreibung“) zu.
Die begünstige Investitionssumme wird mit EUR 1.000.000 der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einem Wirtschaftsjahr gedeckelt.
Voraussetzung für die Geltendmachung ist eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren. Ausgenommen sind u.a. Gebäude und PKW (außer solche mit einem CO₂-Emissionswert von 0 Gramm pro km), gebrauchte Wirtschaftsgüter sowie Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen.
Wenn Sie in nächster Zeit größere Investitionen in Ihrem Betrieb planen, sollte der IFB bei der Investitionsentscheidung jedenfalls auch berücksichtigt werden.
Mag. Rein & Partner Steuerberatung
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