Rein & Partner

Beiträge zum Thema Rein & Partner

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Die Steuerberatungskanzlei Rein & Partner informiert über aktuelle Themen. | Foto: Peklar

Steuerecke Rein & Partner
Steuerbegünstigungen für Ehrenamt und Spender

Ab 2024 treten steuerliche Erleichterungen für gemeinnützige Organisationen, ihre ehrenamtlich Tätigen und ihre Spender in Kraft. Die wichtigste Änderung ist eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Spendenbegünstigung auf alle gemeinnützigen Zwecke. Damit kommen zukünftig unter anderem auch die Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur, Jugend- und Familienfürsorge, Menschenrechte, Frauenförderung und Konsumentenschutz in Frage. Auch in Zusammenhang mit der Beantragung der...

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Steuerecke Rein & Partner
Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule

Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen sind befristet ab 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2025 von der Umsatzsteuer befreit („Nullsteuersatz“ oder „echte Umsatzsteuerbefreiung“). Voraussetzung ist, dass die Engpassleistung der Photovoltaikanlage (insgesamt) nicht mehr als 35 kW (peak) beträgt und dass die Photovoltaikanlage durch den Betreiber auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird. Weiters darf für die...

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Steuerecke Rein & Partner
Steuer-Behandlung von Treibhausgas-Quoten

Mit den Treibhausgas(THG)-Quoten bzw. "ePrämien" können sich Inhaber von Elektroautos 200-400 Euro pro Jahr sichern. Zulassungsbesitzer von Elektroautos können Bescheinigungen über Strommengen, die sie für den Antrieb von elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen in Österreich aus erneuerbarer Energie an nicht öffentlichen Ladepunkten, zum Beispiel einer Wallbox zuhause, genutzt haben, an dazu berechtigte Unternehmen übertragen. Vertrag abschließen Elektro-Fahrzeug-Besitzer können einmal jährlich...

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Steuerecke Rein & Partner
Kleinunternehmergrenze Umsatzsteuer

Wenn ein Unternehmer im Inland Lieferungen und sonstige Leistungen erbringt, unterliegen diese Umsätze grundsätzlich der Umsatzsteuer. Wenn die steuerbaren Umsätze € 35.000,00 pro Jahr nicht übersteigen, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer. Seine Umsätze sind dann von der Umsatzsteuer befreit. Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze von € 35.000,00 ist eine Nettogrenze. Wenn daher dem Grunde nach regelbesteuerte Umsätze erbracht werden, erhöht sich diese Steuerfreigrenze rechnerisch...

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Steuerecke Rein & Partner
Vereine - Erhöhung steuerfreie Beträge

Begünstigte Rechtsträger (z.B. Vereine), deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, können pauschale Reiseaufwandsentschädigungen an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (z.B. Trainer, Masseure, Zeugwart) steuerfrei gewähren. Um nachzuweisen, dass nur für Einsatztage pauschale Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt wurden, müssen die Einsatztage vom Arbeitgeber (Verein) pro Arbeitnehmer aufgezeichnet werden. Als Einsatztag gilt ein Tag, an dem ein...

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Steuerecke Rein & Partner
Fristen bei der Investitionsprämie

Mit der Investitionsprämie wurde für Unternehmen ein Anreiz geschaffen, in und nach der Covid-19 Krise zu investieren. Gefördert werden – unter bestimmten Voraussetzungen - Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen. Dabei war zunächst ein Antrag über die aws zu stellen. Die erste Maßnahme (z.B. Bestellung, Kaufvertrag, Lieferung, Anzahlung) musste spätestens am 31.05.2021 gesetzt werden. Demnächst laufen folgende Fristen ab:Die Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher...

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Mag. Rein & Partner Steuerberatung 
8230 Hartberg, Alleeg. 13, 03332/65080, hartberg@rein-stb.at, www.rein-stb.at | Foto: Peklar

Steuerecke von Rein & Partner
Abgabenfreie Teuerungsprämie

Durch das Entlastungspaket der Regierung können Arbeitgeber eine zusätzliche Zahlung von bis zu € 3.000,- pro Arbeitnehmer für die Jahre 2022 und 2023 abgabenfrei gewähren. Voraussetzung ist, dass es sich um Zahlungen handelt, die zusätzlich sind und daher bisher nicht gewährt wurden. Außerdem darf es sich um keine Bezugsumwandlung handeln. Abgabenfrei sind die Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ und Kommunalsteuer. Die Abgabenfreiheit besteht grundsätzlich bis zu...

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8230 Hartberg, Alleeg. 13, 03332/6508 | Foto: Peklar

Steuerecke
Teuerungsausgleich - Abgabenfreie Prämie gewähren

Für die Kalenderjahre 2022 und 2023 gibt es jeweils die Möglichkeit, abgabenfreie Prämien (Zulagen, Bonuszahlungen) zum Ausgleich der Teuerung zu gewähren, und zwar • allgemein bis zu € 2.000,00 pro Jahr und Arbeitnehmer; • die maximale Abgabenfreiheit erhöht sich auf € 3.000,00, wenn die Gewährung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgt (kollektive Regelung gemäß § 68 Abs. 5 Z. 1 bis 7 EStG, darunter fällt auch die Gewährung für alle Arbeitnehmer oder sachlich abgrenzbare...

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Steuerecke Juni
Ideale Rechtsform für Unternehmen entscheidend

Die Wahl der passenden Rechtsform hängt von vielen Faktoren ab. Steuern und Sozialversicherung, Haftungsbeschränkungen, gewerbe- und berufsrechtliche Bestimmungen, Anzahl der Gesellschafter und deren Verhältnis zueinander, usw. sind dabei zu berücksichtigen. Bei einer GmbH ist die Haftung der Gesellschafter grundsätzlich mit dem Stammkapital beschränkt. Aus rein steuerlicher Sicht rechnet sich die Gründung der GmbH aber erst bei hohen Gewinnen, wenn die Gewinne zur Gänze ausgeschüttet werden...

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Steuerecke von Rein & Partner
Der Investitionsfreibetrag ab 2023

Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz soll wieder ein Investitionsfreibetrag für betriebliche Investitionen ab 01.01.2023 eingeführt werden. Es handelt sich dabei um eine wirtschaftsfördernde Maßnahme, bei der insbesondere ein Impuls für klimafreundliche Investitionen geschaffen werden soll. Dabei können 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Bei Investitionen im Bereich der Ökologisierung erhöht...

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Steuerecke von Rein & Partner
Besteuerung von Kryptowährungen

Die Besteuerung von Kryptowährungen (z.B. Bitcoins) wird gesetzlich neu geregelt. Die neuen Bestimmungen sollen ab 1. März 2022 in Kraft treten. Bei den Kryptowährungen soll dann unterschieden werden zwischen Altvermögen (Anschaffung vor 01.03.2021) und Neuvermögen (Anschaffung nach 28.02.2021) Einkünfte aus dem Verkauf von Altvermögen unterliegen der einjährigen Spekulationsfrist. Wenn sie daher erst nach Ablauf eines Jahres nach dem Erwerb verkauft werden, sind die Einkünfte steuerfrei. Wird...

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