Steuerecke Rein & Partner
Vereine - Erhöhung steuerfreie Beträge
Begünstigte Rechtsträger (z.B. Vereine), deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, können pauschale Reiseaufwandsentschädigungen an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (z.B. Trainer, Masseure, Zeugwart) steuerfrei gewähren.
Um nachzuweisen, dass nur für Einsatztage pauschale Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt wurden, müssen die Einsatztage vom Arbeitgeber (Verein) pro Arbeitnehmer aufgezeichnet werden.
Als Einsatztag gilt ein Tag, an dem ein Training oder Wettkampf stattfindet. Aufgrund der gestiegenen Preise wurde mit Wirkung ab Beginn des Jahres 2023 eine Erhöhung dieser steuerfreien Beträge auf bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit beschlossen. Bisher lagen diese Beträge bei 60 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 540 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist wie bisher, dass neben den pauschalen Aufwandsentschädigungen nicht zusätzlich noch Reisevergütungen, Tages- oder Nächtigungsgelder oder Reiseaufwandsentschädigungen steuerfrei ausbezahlt werden.
Der begünstigte Rechtsträger hat die ausbezahlten Reiseaufwandsentschädigungen bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bekanntzugeben.
Kontakt:
Mag. Rein & Partner Steuerberatung
8230 Hartberg, Alleeg. 13
Tel. 03332/65080
Mail: hartberg@rein-stb.at
Web: www.rein-stb.at
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