Steuerecke Rein & Partner
Elektroautos laden - Zweifelsfragen
Stellt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Elektroauto zur Verfügung, ist vom Arbeitnehmer kein Sachbezug zu versteuern, auch wenn das Elektroauto für private Fahrten benützt werden kann.
Auch für das unentgeltliche Aufladen des Elektroautos beim Arbeitgeber ist kein Sachbezug anzusetzen. Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten für das Aufladen oder trägt der Arbeitgeber diese Kosten, müssen die Kosten des Aufladens an einer öffentlichen Ladestation nachgewiesen werden oder die vom Arbeitnehmer verwendete Ladeeinrichtung die Zuordnung der Lademenge zu diesem Kraftfahrzeug sicherstellen.
Zweifelsfragen in Zusammenhang mit dem Laden von Elektroautos wurden nun vom Finanzministerium klargestellt: Die Zuordnung der Lademenge zum Firmenwagen kann demnach z.B. durch eine Wallbox erfolgen, wobei ein zertifizierter bzw. geeichter Zähler zweckmäßig sei.
Wenn nachgewiesen wird, dass die vom Arbeitnehmer verwendete Ladeeinrichtung nicht in der Lage ist, die Lademenge dem Firmenfahrzeug zuzuordnen, kann ein monatlicher Pauschalbetrag von 30 Euro pro Kalendermonat steuerfrei ersetzt werden. Als Nachweis dafür kann die Rechnung der Ladeeinrichtung, aus der die technischen Eigenschaften ableitbar sind, herangezogen werden.
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