Rein & Partner

Beiträge zum Thema Rein & Partner

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Die Steuerberatungskanzlei Rein & Partner informiert über aktuelle Themen. | Foto: Peklar

Steuerecke Rein & Partner
Steuerbegünstigungen für Ehrenamt und Spender

Ab 2024 treten steuerliche Erleichterungen für gemeinnützige Organisationen, ihre ehrenamtlich Tätigen und ihre Spender in Kraft. Die wichtigste Änderung ist eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Spendenbegünstigung auf alle gemeinnützigen Zwecke. Damit kommen zukünftig unter anderem auch die Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur, Jugend- und Familienfürsorge, Menschenrechte, Frauenförderung und Konsumentenschutz in Frage. Auch in Zusammenhang mit der Beantragung der...

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8230 Hartberg, Alleeg. 13, 03332/65080, hartberg@rein-stb.at, www.rein-stb.at | Foto: Peklar

Steuerecke von Rein & Partner
Abgabenfreie Teuerungsprämie

Durch das Entlastungspaket der Regierung können Arbeitgeber eine zusätzliche Zahlung von bis zu € 3.000,- pro Arbeitnehmer für die Jahre 2022 und 2023 abgabenfrei gewähren. Voraussetzung ist, dass es sich um Zahlungen handelt, die zusätzlich sind und daher bisher nicht gewährt wurden. Außerdem darf es sich um keine Bezugsumwandlung handeln. Abgabenfrei sind die Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ und Kommunalsteuer. Die Abgabenfreiheit besteht grundsätzlich bis zu...

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Steuerecke Mai
Was bedeutet Mitarbeiter-Gewinnbeteiligungen?

Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz wurde eine Steuerbefreiung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen eingeführt. Diese Befreiung gilt für Auszahlungen ab 1.1.2022 und bezieht sich nur auf die Lohnsteuer, nicht jedoch auf die Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:Gewährung an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern.Die Summe der jährlich gewährten Gewinnbeteiligungen darf das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) des...

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Steuerecke von Rein & Partner
Besteuerung von Kryptowährungen

Die Besteuerung von Kryptowährungen (z.B. Bitcoins) wird gesetzlich neu geregelt. Die neuen Bestimmungen sollen ab 1. März 2022 in Kraft treten. Bei den Kryptowährungen soll dann unterschieden werden zwischen Altvermögen (Anschaffung vor 01.03.2021) und Neuvermögen (Anschaffung nach 28.02.2021) Einkünfte aus dem Verkauf von Altvermögen unterliegen der einjährigen Spekulationsfrist. Wenn sie daher erst nach Ablauf eines Jahres nach dem Erwerb verkauft werden, sind die Einkünfte steuerfrei. Wird...

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