110 Euro Strafe bei Kündigung
Auflösungsabgabe - Wirtschaft läuft Sturm gegen den Gesetzesentwurf des Sozialministeriums BEZIRK (bs). Ab 2013 sollen alle Dienstgeber im Falle einer Kündigung eines Mitarbeiters 110 Euro Strafe an das AMS zahlen. Fällig wird die so genannte Auflösungsabgabe ab einem zweimonatigen Dienstverhältnis bei Kündigung durch den Dienstgeber, bei einvernehmlicher Lösung, bei Zeitablauf und bei berechtigtem vorzeitigen Austritt. Ausgenommen sind Praktika und Lehrstellen. Laut dem Sozialministerium soll...