110 Euro Strafe bei Kündigung
Auflösungsabgabe - Wirtschaft läuft Sturm gegen den Gesetzesentwurf des Sozialministeriums
BEZIRK (bs). Ab 2013 sollen alle Dienstgeber im Falle einer Kündigung eines Mitarbeiters 110 Euro Strafe an das AMS zahlen. Fällig wird die so genannte Auflösungsabgabe ab einem zweimonatigen Dienstverhältnis bei Kündigung durch den Dienstgeber, bei einvernehmlicher Lösung, bei Zeitablauf und bei berechtigtem vorzeitigen Austritt. Ausgenommen sind Praktika und Lehrstellen. Laut dem Sozialministerium soll damit das kurzfristige Parken von Mitarbeitern beim AMS verhindert werden. Hart trifft dieser Gesetzesentwurf die Baubranche und in Tirol vor allem den Tourismus, wie das Gastgewerbe, Skiliftbetreiber und Skischulen. "In der Hauptsaison habe ich rund 80 Skilehrer angestellt. Das wären fast 10.000 Euro, die ich jedes Jahr zu zahlen hätte. Vorstellen kann ich mir das nicht, wie man dabei noch als Skischule überleben kann", erklärt der Tuxer Norbert Pichlsberger vom Landesausschuss des Tiroler Skischulverbandes. Die heimische Wirtschaft läuft derzeit Sturm. Ihr Hauptargument ist, dass man zwar das ganze Jahr geöffnet haben möchte, aber vom Schnee abhängig sei und der falle schließlich nur im Winter.
Kein Lenkungseffekt
"Die Wirtschaft soll aufhören zu jammern", äußert dagegen LAbg. Gabi Schiessling in ihrer Presseaussendung, denn "Tourismusunternehmen, die mit den bekannt niedrigen Löhnen ihrer ArbeitnehmerInnen Gewinne machen, werden diese Abgabe verkraften. Sie sollten nicht vergessen, dass die ArbeitnehmerInnen selbst mit der Arbeitslosenversicherung ihre beschäftigungslosen Zeiten bezahlen, wenn das Unternehmen saisonbedingt Pause macht. Welcher andere Betrieb kann seine Flautezeiten derart auf Kosten der Allgemeinheit überbrücken?“, so Schiessling.
Nur harsche Kritik hat Bezirksstellenobmann der Wirtschaftskammer Schwaz, NR Franz Hörl, für diese Aussage übrig: "Das ist eine völlig unsachliche Argumentation. Dieses Gesetz hat auch nach Meinung verantwortlicher AMS-Vertreter keinen Lenkungseffekt. Durch die Ausnahmen würden zum Beispiel jetzt Arbeitgeber bevorzugt, die kurz vor Weihnachten einstellen und dann sofort im Jänner wieder kündigen." Außerdem erklärt Hörl, dass sich die Tourismuswirtschaft nicht gegen einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung wehrt, aber die Einhebung solle intelligenter sein. "Ganzjährige Stellen werden durch die Auflösungsabgabe sicher nicht geschaffen", so Andrea Schneider, Geschäftsführerin AMS Schwaz. "Die Wirtschaftskammer stellt sich geschlossen gegen die Kündigungsabgabe in dieser Form", stellt Hörl klar.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.