Urteil
Schlafverbot ist nicht verfassungswidrig
Das Oberste Gericht hat entschieden: Das Innsbrucker Schlafverbot ist nicht verfassungswidrig. INNSBRUCK. Unter den Lauben gibt es mittlerweile nur noch Touristen oder kalte Luft. Die Obdachlosen wurden vor genau drei Jahren aus der Altstadt geworfen. Sie dürfen hier nicht mehr nächtigen. Eine Maßnahme, die unumgänglich war, wie der zuständige Vizebgm. Franz X. Gruber versichert. Die Zustände wären den AnrainerInnen und den UnternehmerInnen nicht mehr zuzumuten gewesen. Die Verordnung wurde...