Urteil
Schlafverbot ist nicht verfassungswidrig

Unter den Lauben: Das Schlafverbot der Stadt verstoßt nicht gegen die Verfassung.
  • Unter den Lauben: Das Schlafverbot der Stadt verstoßt nicht gegen die Verfassung.
  • hochgeladen von Agnes Czingulszki (acz)

Das Oberste Gericht hat entschieden: Das Innsbrucker Schlafverbot ist nicht verfassungswidrig.

INNSBRUCK. Unter den Lauben gibt es mittlerweile nur noch Touristen oder kalte Luft. Die Obdachlosen wurden vor genau drei Jahren aus der Altstadt geworfen. Sie dürfen hier nicht mehr nächtigen. Eine Maßnahme, die unumgänglich war, wie der zuständige Vizebgm. Franz X. Gruber versichert. Die Zustände wären den AnrainerInnen und den UnternehmerInnen nicht mehr zuzumuten gewesen. Die Verordnung wurde seinerseits von einem Betroffenen vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten, der nun das Urteil gefällt hat: Die Verordnung stelle "eine verhältnismäßige Maßnahme dar, um angesichts des Ausmaßes das örtliche Gemeinschaftsleben störende Missstände abzuwehren." Gruber betont auf Kritik seitens mehrerer Parteien: "Wir wollen Sicherheit mit sozialer Dimension." Er verweist auf zahlreiche Einrichtungen, die in den letzten Jahren ausgebaut wurden. Seit kurzem ist auch die erste ganzjährige Notschlafstelle der Stadt eingerichtet: Sie befindet sich am Schusterbergweg. Außerdem ist auch das Kältetelefon seit 4. November rund um die Uhr in Betrieb. Zu den Verboten bezieht jetzt auch Bgm. Georg Willi Stellung: Er überlegt, das Alkohol- und Schlafverbot im Gemeinderat neu zu behandeln.

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