Gutachten: St. Pöltner Autohaus-Pleitier nicht zurechnungsfähig
ST. PÖLTEN (red). Nicht nur einem Privatgutachten zufolge, auch ein Gerichtspsychiater bestätigte, dass ein ehemaliger Betreiber eines Autohauses in St. Pölten über eine weite Strecke während eines angeklagten Tatzeitraums nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Zu verurteilen waren daher nur zwei Fakten von Veruntreuung mit einem Schaden von rund 25.000 Euro. Konkurs im Jahr 2003 Bereits 2003 schlitterte der Unternehmer in den Konkurs. Offiziell trat der mittlerweile 58-Jährige als Geschäftsführer...