Psycho griff am Heiligen Abend zum Messer
35-Jähriger wurde in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
ST. PÖLTEN (ip). Am Weg nach Hause wurde ein 29-jähriger St. Pöltner plötzlich von einem Mann, der aus einem Eingang stürmte, zur Hausmauer gestoßen und mit einem Klappmesser bedroht. Stichbewegungen gegen den Bauch des Opfers und die Aussage, den nächsten der kommt abzustechen, versetzten den Techniker in Angst und Schrecken.
Der Vorfall ereignete sich am 24. Dezember 2013, als der 29-Jährige in Begleitung seiner Ehefrau von der Schneckgasse kommend Richtung Linzerstraße unterwegs war. „Er hat mich mit einem stechenden Blick fixiert!“, schilderte der Techniker vor Gericht. Als er den 35-jährigen Angreifer fragte, was er eigentlich wolle, ließ dieser von ihm ab und verschwand wieder im Haus.
Psychische Probleme
„Ich hatte den Eindruck, dass er geistig nicht ganz da war“, ergänzte die Ehefrau des Bedrohten gegenüber Richter Slawomir Wiaderek. Diesen Eindruck bestätigte ein Gutachten von Richard Billeth, der von einer Palette an psychischen Problemen und Erkrankungen des vorbestraften Mannes sprach. Ein schweres Abhängigkeitssyndrom von Medikamenten, Alkohol und Drogen, die er zur Linderung anderer psychisch-geistiger Symptome konsumierte, versuchte er in einem Erstgespräch mit dem Sachverständigen zu verharmlosen. Krankheitseinsicht und Behandlungsnotwendigkeit waren lange Zeit nur minimal vorhanden. Erst ein entsprechend psychotischer Schub während seiner Haft in der Justizanstalt St. Pölten ließ vermuten, dass der Betroffene auch während der Messerattacke nicht zurechnungsfähig gewesen sei.
Langzeittherapie in Anstalt
Staatsanwalt Karl Fischer forderte die Einweisung des 35-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, zumal Billeth nur eine Langzeittherapie für zielführend hält. Unbehandelt bestehe die große Gefahr, dass es abermals zu derartigen Attacken, möglicherweise mit tragischem Ausgang kommen könnte. Der Schöffensenat entsprach der Forderung Fischers und wies den Betroffenen rechtskräftig in eine entsprechende Anstalt ein.
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