Wolfsberg
Osterfeuer müssen rechtzeitig angemeldet werden
Osterfeuer müssen in jedem Fall rechtzeitig angemeldet werden. WOLFSBERG. Oster- bzw. Brauchtumsfeuer im verbauten Gebiet brauchen eine Genehmigung durch die Stadtgemeinde. Der schriftliche Antrag dazu ist spätestens bis Mittwoch, 6. April, bei der Baurechtsabteilung der Gemeinde einzubringen. Vor dem Ausstellen des (kostenpflichtigen) Genehmigungsbescheides erfolgt noch ein Ortsaugenschein mit der Feuerwehr. Unverbautes Gebiet Für Osterfeuer im unverbauten Gebiet (außerhalb von Siedlungen)...