Wolfsberg
Osterfeuer müssen rechtzeitig angemeldet werden
Osterfeuer müssen in jedem Fall rechtzeitig angemeldet werden.
WOLFSBERG. Oster- bzw. Brauchtumsfeuer im verbauten Gebiet brauchen eine Genehmigung durch die Stadtgemeinde. Der schriftliche Antrag dazu ist spätestens bis Mittwoch, 6. April, bei der Baurechtsabteilung der Gemeinde einzubringen. Vor dem Ausstellen des (kostenpflichtigen) Genehmigungsbescheides erfolgt noch ein Ortsaugenschein mit der Feuerwehr.
Unverbautes Gebiet
Für Osterfeuer im unverbauten Gebiet (außerhalb von Siedlungen) genügt eine schriftliche oder telefonische Meldung. Die Mitteilung ist spätestens vier Werktage vorher (also spätestens 12. April) bei der Baurechtsabteilung der Gemeinde einzubringen. Allerdings ist ein Verbrennen verboten, wenn Verhältnisse vorherrschen, die ein Ausbreiten des Brandes oder die Entwicklung eines Flugbrandes begünstigen.
Was verbrannt werden darf
Verbrannt werden dürfen ausschließlich unbehandelte, pflanzliche Materialen – keinesfalls aber Abfälle wie Bauschutt oder Altreifen.
Ersatztermin
Als Ersatztermin können Brauchtumsfeuer übrigens auch am Wochenende nach Ostern abgehalten werden, auch hierfür ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich.
Im Sinne der Umwelt
In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen. Auskünfte und Anmeldung: Baurechtsabteilung der Stadtgemeinde Wolfsberg, Tel.: 04352/537 DW 307 oder 212. Das Formular für die Anmeldung des Osterfeuers wie auch der Antrag für eine Genehmigung zum Abheizen finden Sie auf www.wolfsberg.at.
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