Steuertipp
Für Unternehmer gibt es nach der Quarantäne Geld zurück
Steuertipp: Christina Pointner von der Schärdinger Steuerberatung Weinzinger informiert über Entschädigungsansprüche für Unternehmer nach einer behördlichen Quarantäne: "Ist ein Unternehmer wegen einer Corona-Infektion oder als Kontaktperson in behördlicher Quarantäne, hat er oder sie innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Quarantänezeit die Möglichkeit, Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Voraussetzung dafür ist ein behördlicher Absonderungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft. Für...