Kein Feuerentzünden und Rauchen im Wald
Aufgrund besonderer Brandgefahr ist am 3. August folgende Verordnung seitens der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld in Kraft getreten: Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist im gesamten Verwaltungsbezirk Hartberg-Fürstenfeld das Hantieren mit offenem Feuer, Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, in der Kampfzone des Waldes und, soweit Verhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich) für jedermann, einschließlich der im...