Corona
Am Donnerstag tritt Zusatzmaßnahmen-Verordnung in Kraft
Kärnten hat wie berichtet zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 verordnet. KLAGENFURT. Sie gelten ab Donnerstag, bis einschließlich Sonntag, 7. November. So besteht für Kunden im gesamten Handel eine FFP2-Maskenpflicht. Das gilt ebenso für Besucher von Museen, Kunsthallen, kulturellen Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Büchereien und Archiven. Ein 2G-Nachweis ist laut der Kärntner Verordnung ab Donnerstag beim Besuch von Diskotheken, Clubs, Après-Ski-Lokalen und...