Wenige Kunden betroffen
OGH: Preiserhöhungsklausel der Wels Strom unzulässig
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Preiserhöhungsklausel von Energieanbieter Wels Strom für unzulässig erklärt. Betroffen sind Kunden der Marke Voltino. WELS. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums, und zwar gegen eine versteckte Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Discountmarke Voltino. Nicht zumutbar Darin gab es eine Bestimmung zur Wertsicherung – bezogen aber auf einen Index-Wert, der weit vor...