1 : 0 für Gemeinde Reith gegen Ex-Bgm Johannes Marthe

Da haben sie sich noch verstanden: Der aktuelle Bgm. Hiltpolt und ehemalige Bgm. Marthe bei der Amtsübergabe 2016. | Foto: Larcher
  • Da haben sie sich noch verstanden: Der aktuelle Bgm. Hiltpolt und ehemalige Bgm. Marthe bei der Amtsübergabe 2016.
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  • hochgeladen von Julia Scheiring

Im Rechtsstreit "Reither Jochalm" zwischen der Gemeinde Reith bei Seefeld und Ex-Bgm Johannes Marthe hat die Kommune vor dem Bezirksgericht in erster Instanz gewonnen. Marthe hat durch seinen Anwalt gegen das Urteil bereits Revision eingelegt.

Die Ursache für die gerichtliche Auseinandersetzung geht zurück auf das Jahr 2003. Damals war Marthe Pächter der gemeindeeigenen Alm und vereinbarte mit dem Gemeinderat, die Kosten für einen größeren Umbau wegen der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde selbst zu übernehmen. Verteilt über 33 Jahre sollten sie an ihn zurückfließen. Da aber das Pachtverhältnis schon 2013 beendet wurde, sollte auch der Rest der von Marthe investierten Summe vorzeitig zurückbezahlt werden. Wie Marthe weiter mitteilt, trat beim Pächterwechsel die Gewerbeaufsicht auf den Plan und stellte fest, dass die Raumhöhe seit dem damaligen Umbau um 5 Zentimeter zu niedrig war. Aus Angst vor daraus eventuell resultierenden Folgekosten, entschied die Gemeinde, einen noch offenen Betrag von etwa 110.000 Euro einzubehalten und erst nach Beseitigung dieses und anderer "Mängel" Zug um Zug auszubezahlen.

Dies, so der zwischenzeitlich für Marthe ins Amt gewählte neue Bgm Dominik Hiltpolt, wurde bis 2016 exakt so abgewickelt, was von Marthe auch bestätigt wird. Allerdings erhielt die Gemeinde Reith nach Angaben von Hiltpolt schon kurz nach seinem Amtsantritt ein Schreiben von Marthe's Rechtsanwalt, in dem dieser 27.000 Euro für Verzugszinsen und Kosten forderte. Hiltpolt und die Gemeinderatsmehrheit dazu: "Eine Unverschämtheit". Um keine Fristen zu versäumen, legte Hiltpolt sofort Widerspruch ein gegen diese Forderung und bekam in erster Instanz auch Recht. Wie Marthe gegenüber BEZIRKSBLÄTTER jedoch äußerte, geht es inzwischen gar nicht mehr um 27.000 Euro, sondern nur noch um seine Anwaltskosten in Höhe von 8.500 Euro. Mehrere Versuche, über diese Summe zu einem Vergleich zu kommen, seien seitens des Reither Gemeindevorstandes jedoch abgelehnt worden, weshalb er jetzt Revision eingelegt habe. Nachdem aber auch Bgm Hiltpolt davon spricht, die Gemeinde habe mehrfach versucht, einen Vergleich herbeizuführen, scheinen die Kontrahenten so sehr weit nicht mehr voneinander entfernt zu sein. 

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