Amtliche Meldepflicht für jedes Bienenvolk
Tierkennzeichnungsverordnung auf Bienen erweitert. So will man Seuchenausbreitungen vorbeugen.
BEZIRK. So wie jeder Rind- oder Schweinebauer seine Tiere meldet, muss das jetzt auch jeder Imker tun: Das Gesundheitsministerium will von jedem Imker die Anzahl seiner Bienenvölker wissen, eingetragen in einer Datenbank im Veterinärinformationssystem (VIS).
Imker-Bezirksobmann WL Kurt Kriegl aus Seefeld begrüßt diesen Schritt, es geht um Prävention: "Im Fall von Krankheiten oder Seuchen bei den Bienen kann die Behörde schneller reagieren. Sobald ein Imker einen Verdacht meldet und dieser vom Sachverständigen und der Veterinärbehörde bestätigt wird , zieht die Behörde einen Sperrkreis von mind. 3 Kilometer. Betroffene Imker werden informiert." Die Obleute der Verbände haben damit auch eine höhere Sicherheit, dass im Seuchenfall auch wirklich alle Imker von den notwendigen Sanierungsmaßnahmen erfasst werden.
Amerikanische Faulbrut - Vorfall im letzten Jahr
So wurde etwa im Vorjahr die weitere Verbreitung der ansteckenden und daher meldepflichtigen Amerikanischen Faulbrut verhindert (6 Fälle im Mittelgebirge und in Völs). Die Amerikanische Faulbrut ist ein Bakterium, der die Bienenbrut schädigt aber keine Qualitätsbeeinträchtigung bei Bienenprodukten wie z.b. Honig darstellt. Bienenvölker durften aus der Sperrzone nicht ausgebracht und nur mit Bewilligung der Behörde in die Zone eingebracht werden.
Die Pflicht zur Registrierung gilt bereits mit der Haltung von einem Bienenvolk, betont Kriegl. Jeder Imker kann sich online ins sog. VIS eintragen (keine Gebühren). Zweimal pro Jahr wird die Datenbank aktualisiert. Alle Bienenstände müssen mit der VIS-Registrierungsnummer dauerhaft gekennzeichnet sein. Sollte jemand Bienen nicht gemeldet haben, drohen empfindliche Strafen!
www.statistik.at/ovis/imkerei
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