Grünfläche Goldgasse Hallein
Grundstück wird nicht gekauft
Die Gemeindevertretung Hallein entschied einstimmig, das angebotene Grundstück in der Goldgasse nicht zu kaufen. Ein Gutachten der Ortsbildschutzkommission (OBSK) ist noch nicht vorhanden.
HALLEIN. Wie berichtet, kaufte Immobilienentwickler Ditfried Kurz von „4plus Management GmbH“ die Häuser Molnarplatz 14 und Goldgasse4 vor einigen Jahren, dazu gehört auch ein idyllischer Innenhof mit 1000 Quadratmeter, der jedoch von außen nicht einsichtig ist. Diese Grünfläche ist seit mehreren Jahrzehnten bereits Bauland und Ditfried Kurz will hier zehn Eigentumswohnungen bauen lassen. In enger Abstimmung mit der Ortsbildschutzkommission wurden die Pläne mehrmals geändert und entsprechend angepasst.
Angebot wurde abgelehnt
Eine Bürgerinitiative mit Felix Ganzer hat bereits zahlreiche Unterschriften gesammelt und will die Verbauung verhindern. Stadt-Bauamtsleiter Matthias Steger betont, dass ein gesetzlicher Anspruch auf eine Baubewilligung besteht, wenn das Gutachten der OBSK positiv ausfällt. Die Stadtpolitik könnte hier nichts mehr machen, denn es handelt sich um eine reine Verwaltungssache. Hoffnung auf eine Nichtverwirklichung setzt die Bürgerinitiative auf die Historie. Erstens gibt es zum Grundstück keine Zufahrt, eine historische Mauer und eine Treppe müssten entfernt bzw. versetzt werden. Diese gehören der Stadt. Zweitens handelt es sich laut Historiker Wolfgang Wintersteller um einen besonders historischen Platz: „Genau an diesem Ort hat im Jahr 1200 die Entwicklung der Stadt von einem Dorf zur Stadt begonnen.“ Er lud die Politikerinnen und Politiker zu einem Spaziergang ein, um die historische Bedeutung zu erklären. Bürgermeister Alexander Stangassinger (SPÖ) und Vizebürgermeisterin Katharina Seywald verhandelten über einen Ankauf der Grünfläche. Das Angebot von Ditfried Kurz verwunderte beide. Die 1082 m² könnte die Stadt um 2,3 Millionen Euro kaufen. Die Gemeindevertretung war sich rasch einig. Das Angebot wurde einstimmig abgelehnt. Wie geht es nun weiter? Das Gutachten der Ortsbildschutzkommission muss abgewartet werden. Dies soll zeitnah vorliegen.
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