Stadt Hallein
Photovoltaik-Verbot in der Altstadt

Eine Dächerlandschaft in der Bezirkshauptstadt.
  • Eine Dächerlandschaft in der Bezirkshauptstadt.
  • hochgeladen von Josef Wind

Die Landesregierung hat in ihrer Regierungserklärung beschlossen, Salzburg als nachhaltiges, umwelt- und klimabewusstes sowie mobiles Bundesland zu positionieren. Außerdem wurde beschlossen, Photovoltaik-Anlagen massiv auszubauen. Soweit – so gut. Nur in Bereichen mit Ortsbildschutz spießt es sich.

HALLEIN. Ein Beispiel ist die Altstadt. Hier stehen Klimaschutz sowie Energieerzeugung auf der einen Seite und der rigide Ortsbildschutz und das Bundesdenkmalamt auf der anderen Seite in Widerspruch. Private Photovoltaik-Initiativen wurden bereits im Keim erstickt und abgelehnt. Wolfgang Rainer möchte seit Jahren eine Photovoltaik-Anlage auf seinem Haus in der Altstadt anbringen. Die Halleiner Ortsbildschutz sagte sofort nein, denn „eine solche Anlage würde das Erscheinungsbild der Dachlandschaft massiv beeinflussen“, obwohl das Dach von den Straßen nicht einsichtig ist.

Hallein verfasst Petition

Auch die Stadt hat hier mehrere Gebäude, die sich für eine Photovoltaikanlage eignen würden. Doch steht die derzeitige Gesetzeslage im Wege. Die SPÖ-Fraktion brachte nun einen Antrag ein, die Salzburger Landesregierung zu ersuchen, eine Abänderung des Ortsbildschutzgesetztes zu ermöglichen. Wie SPÖ-Fraktionsvorsitzender Markus Schörghofer betont, wird eine Kompromisslösung gefordert, welche die verschiedenen Interessen in Einklang bringen soll. Diverse Kriterien müssen natürlich berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem die Wertigkeit der Bausubstanz (historisch bzw. neu), die Lage des Objekts (Randzonen oder prominente Plätze), die Ausprägung von Dachflächen und die Ausgestaltung der konkreten Solar- oder PV-Elemente in Form, Farbe und Anbringungsart. „Ganz wichtig ist die Wahrnehmbarkeit bzw. Einsichtigkeit, zum Beispiel bei einer Betrachtung ausgehend vom Antoniusweg“, so Markus Schörghofer. Und weiter: „Die Auslegung der Einsichtigkeit innerhalb des Ortsbildschutzgebietes gehört überdacht, weil diese als lebensfremd erachtet wird.“ Die Petition an die Landesregierung wurde einstimmig beschlossen.

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