Straftat bleibt strafbar – auch zu Halloween

Symbolfoto: Halloweenfeier | Foto: Franz Neumayr
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ÖSTERREICH (jus). Was haben Krampus, Berchtenlauf und Halloween gemeinsam? Ganz einfach, werden sie zelebriert, fallen mancherorts die Hemmungen und Leute ertappen sich plötzlich selbst dabei, wie sie eine strafbare Handlung begehen. Deshalb warnt die Polizei bereits jetzt davor, beim vor der Tür stehenden Halloween-Umzug nicht Anstand und Moral zu verlieren.

Manche Streiche gehen zu weit

"Entsprechend dem aus den USA übernommenen Halloween-Trend werden auch heuer wieder Kinder und Jugendliche in der Nacht zum 1. November an den Haustüren klingeln, Süßigkeiten verlangen oder Saures versprechen. Wenn die Haustüre verschlossen bleibt oder die Jugendlichen leer ausgehen, kann es schon vorkommen, dass dem Wohnungsbesitzer ein Streich gespielt wird. Ein Streich, der auch mit einer Sachbeschädigung enden kann. Doch nur weil Halloween ist, sind diese Delikte nicht straffrei", mahnt die LPD Salzburg.

Zivilrechtlich klagbar

Jugendliche unter 14 Jahren können zwar noch nicht strafrechtlich belangt werden, jedoch haben Geschädigte die Möglichkeit, zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einzuklagen. Außerdem wird das zuständige Jugendamt von dem Vorfall verständigt. Umso nachdrücklicher bittet die Polizei alle Erziehungsberechtigten, mit den Kindern und Jugendlichen ein vorbereitendes Gespräch vor der Halloween-Tour zu führen und Grenzen abzustecken. Es müsse dem Nachwuchs klar sein, dass manche "Streiche" gerichtlich strafbare Handlungen darstellen. Auch einen fixen Weg für den Süßes-oder-Saures-Gang vorab festzulegen, sei sinnvoll.

Eier und Steine fliegen durch die Luft

Hausfassaden mit Eiern bewerfen, Autos beschmieren, Steine auf Fenster werfen, Mülltonnen umkippen, Leute, die nichts Süßes und kein Geld hergeben, an der Haustür bedrohen – das sind laut LPD Salzburg einige der häufigsten Delikte in den letzten Jahren der immer verbreiteteren Halloween-Umzüge.

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Symbolfoto: Halloweenfeier | Foto: Franz Neumayr
Symbolfoto: Zu Halloween dekoriertes Haus | Foto: Axel Hindemith/CC
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