Riesige Drogenplantage in Hallein entdeckt

Die Anlage war hochprofessionell betrieben worden. Durch Zeitschalter konnte ein Tag- Nachtrythmus simuliert werden, was die Wirkkraft der Droge (THC-Gehalt) besonders stark machte. | Foto: BPK Hallein
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  • Die Anlage war hochprofessionell betrieben worden. Durch Zeitschalter konnte ein Tag- Nachtrythmus simuliert werden, was die Wirkkraft der Droge (THC-Gehalt) besonders stark machte.
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HALLEIN. "Es gibt jedes Jahr einige illegale Plantagen, aber in der Größenordnung nur alle zehn Jahre", erklärt Paul Pirchner, Bezirkspolizeikommandant Hallein. Aufgeflogen war die Plantage durch Passanten. Sie nahmen den prägnanten Geruch der Droge wahr und alarmierten die Polizei. Die Suchtgiftermittlungsgruppe rückte aus und stellte fest, dass der Geruch aus einem unbewohnten Reihenhaus kam. Wie sich herausstellte, war das gesamte Haus von einem 57-Jährigen angemietet worden. "Er hat uns freiwillig geöffnet, wollte uns aber zunächst in die Irre führen", erklärt Suchtgiftermittler Michael Klimitsch. Öffnen musste der Mann allerdings auch, da aufgrund der Beweislage sonst ein Hausdurchsuchungsbefehl möglich gewesen wäre, so Michael Klimitsch.

Alternative zur Arbeit

Die Ermittler stießen auf die größte Plantage seit Jahren. In zwei Kellerräumen hatte der Mann die Drogen angebaut, insgesamt hatte er 1.850 Euro an Miet- und Stromkosten pro Monat zu zahlen. Zusätzlich besaß er Ausrüstung im Wert von rund 7.000 Euro. "Die Anlage wurde hochprofessionell betrieben", erklärt Michael Klimitsch. "Der Beschuldigte sorgte stets für Nachschub und hatte in den vergangenen drei Jahren rund 180.000 Euro damit verdient". Der Beschuldigte zeigte sich sofort geständig. Er gab an, am Arbeitsmarkt keine Chance und daher eine Alternative gesucht zu haben. Um sich seinen Lebensstil finanzieren zu können hatte sich der Mann für den Drogenhandel entschieden. Rund 5000 Euro pro Monat konnte der Beschuldigte damit verdienen. Nur so habe er die enormen Mietkosten für das Reihenhaus finanzieren können, rechtfertigte er sich. Der Beschuldigte war auf freiem Fuß angezeigt worden.

Einstiegsdroge

"Das Strafmaß für Cannabishandel beträgt zwischen eins und zehn Jahren, je nach Größenordnung und Wirkkraft der Drogen", erklärt Michael Klimitsch. Jugendliche, die Cannabis konsumieren, werden von der Polizei an die Gesundheitsbehörden weitergeleitet, wo es zu Maßnahme wie Drogentests und Therapien komme. Strafbar ist der Anbau sowie die Weitergabe der Droge. "Mehrmals im Jahr stoßen wir auf kleinere Plantagen", so Michael Klimitsch. Paul Pirchner kennt das Problem und rät, die Finger von der Droge zu lassen. "Regelmäßiger Konsum kann zu Arbeitsunfähigkeit und psychischen Problemen führen". Auch Michael Klimitsch rät, das Suchtpotenzial nicht zu unterschätzen. "Es ist eine Einstiegsdroge. Viele Konsumenten kommen dann nicht mehr aus der Spirale heraus und werden süchtig."

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