Radfahrer kämpfen für ihr Wegerecht
800.000 Mountainbiker sind auf Österreichs Forststraßen unterwegs. Viele davon allerdings illegal.
TENNENGAU (kat/tres). Mountainbiken hat sich zu einer Trendsportart entwickelt. Dass die erholsamen Stunden am Berg aber einen bitteren Nachgeschmack haben können, mussten manche Radler bereits feststellen: Immer öfter kommen Besitzstörungsklagen in der Höhe von 1.000 Euro vor.
Grund dafür ist das fehlende Wegerecht für Mountainbiker, wie Andreas Pfaffenbichler von der Bergsportinitiative "upmove" erklärt: "In unseren Nachbarländern ist das Wegerecht für Mountainbiker längst Realität. Dort hat man auch die enorme Bedeutung für den Tourismus erkannt." Das Ziel von "upmove" ist es, durch die Initiative "legal biken", das gesetzlich verankerte Wegerecht für Wanderer auch auf Mountainbiker auszudehnen.
"Wir wissen von Besitzstörungsklagen mit Streitwerten um die 15.000 Euro und von Privatdetektiven, die Mountainbiker ausforschen", erklärt Pfaffenbichler.
Im Tennengau gibt es diesbezüglich aber keine Probleme, meint zumindest Maria Höll, Obfrau des Tourismusverbandes Annaberg-Lungötz: "Es gibt österreichweit zahlreiche Vereinbarungen mit den Grundbesitzern. Dadurch stehen Mountainbikern eine Vielzahl an Wegen zur Verfügung und das völlig kostenlos."
Kein Problem im Tennengau?
Das Thema werde zu sehr aufgebauscht, sagt Höll: "Es gibt eigentlich keine Probleme. Dass man bei Privatgründen nicht durchfahren darf, ist logisch. Ich laufe ja auch nicht durch die Gärten meiner Nachbarn", sagt Höll, die selbst Grundbesitzerin entlang der Dachsteinroute ist.
Auch Franz Pölzleitner vom Gästeservice Tennengau plädiert für das bestehende System: "Bei uns im Tennengau sind mir keine Probleme bekannt. Die Mountainbiker haben enorm viel Angebot bei uns. 95 Prozent von ihnen halten sich auch daran. Manchmal gibt es halt dann Freigeister, die glauben, ihnen gehört die Welt."
Für legales Biken
Die Zweite Landtagspräsidentin Gudrun Mosler-Törnström (SPÖ) setzt sich dafür ein, dass die Forststraßen für Mountainbiker geöffnet werden.
Sie ist auch selbst gern auf dem Rad in den Bergen und Wäldern unterwegs und steht oft vor dem rot-weißen Verkehrsschild "Verbot für Radfahrer". Sie meint: "Das kann es nicht sein, dass wir touristisch mit diesen wunderbaren Mountainbike-Fotos werben, die meistens aber Trailfotos sind, wo viele gar nicht hinkommen, aber ausgeschilderte Mountainbikerouten führen dann oft kilometerweit an verkehrsmäßig stark befahrenen Straßen entlang."
"In Bayern geht es auch"
Es brauche ihr auch keiner mit der Haftungsfrage zu kommen: "In Bayern geht das auch: Man benötigt nur einen Zusatz im Forstgesetz mit der Benützung auf eigene Gefahr", erklärt Mosler-Törnström, "wenn Forststraßen bei Holzarbeiten zeitlich gesperrt werden, dann ist das verständlich, aber nicht über das ganze Jahr. Forststraßen werden mit öffentlichem Geld subventioniert, sollten also auch der Öffentlichkeit offen stehen."
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