Abrissfirma will Stadt Tulln klagen

- Wo jetzt Baucontainer und Parkflächen sind, hat die St. Pöltener Firma Traisenbau die alte Feuerwehrschule abgerissen und ist auf den Kosten sitzengeblieben.
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Hotel-Flop: Traisenbau prüft Bereicherung am Feuerwehr-Schul-Abbruch
TULLN. "Es wird gerade geprüft, ob hier eine Chance besteht", informiert Baumeister Josef Küttner von der St. Pöltener Firma Traisenbau.
Nachdem der Strafprozess gegen den vermeintlichen Hotelerrichter Jürgen B., der mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, dass er es bei diversen Auftragsvergaben zu Vorarbeiten für den Bau eines Vier-Sterne-Hotels in Tulln zumindest für möglich gehalten habe, die anfallenden Rechnungen nicht bezahlen zu können, mit einem Freispruch endete, scheint das Thema keineswegs vom Tisch. (Tulln: Freispruch im Hotelprozess).
Rechnungen blieben offen – betroffen davon ist auch die St. Pöltener Firma Traisenbau, die die Abbrucharbeiten der alten Feuerwehrschule auf dem Areal durchgeführt hat. Um 200.000 Euro soll es gehen – die Bezirksblätter fragten bei Traisenbau-Prokuristin Christine Kürzel nach: "Das ist ein laufendes Verfahren, laut Rechtsanwalt darf ich dazu nichts sagen", wehrt sie ab.
Rechtsgutachten wird erstellt
Die Firma Traisenbau prüft, ob sie einen sogenannten "bereicherungsrechtlichen Anspruch" gegenüber der Stadt Tulln geltend machen kann. Ein neutraler Experte aus Salzburg würde das Rechtsgutachten erstellen, teilt Baumeister Küttner mit.
"Wurde die Stadt be- oder etwa entreichert?", stellt Rechtsanwalt Johannes Öhlböck die zentrale juristische Frage. Natürlich seien in der Regel unbebaute Grundstücke besser weiternutzbar und können daher mehr wert sein, doch müsse geprüft werden, ob hier vonseiten der Stadt (und nicht eines dritten Betreibers) konkrete Nutzungspläne vorlagen.
Mieteinnahmen entgangen
Bedenken müsse man auch, dass der Gemeinde durch den Abriss potenzielle Mieteinnahmen entgangen sind, eventuell hätte man das Gebäude nach Adaptierung für kommunale oder andere Zwecke nutzen können, gibt Öhlböck zu bedenken. Grundsätzlich müsse sich die Baufirma aber an ihren Vertragspartner halten, der den Auftrag für den Abbruch erteilt habe, so der Wiener Anwalt. Ob nun den Auftraggeber auf Basis des Vertrages oder die Stadt wegen einer potenziellen Bereicherung zur Kasse gebeten wird, wird sich in naher Zukunft herausstellen.
Karin Zeiler, 0664 80 666 5640


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