Eisenschenk: "Haben keine Geldpresse"

In manchen Tullner Haushalten wird in Zukunft jeder Cent mehrfach umgedreht werden, bevor er ausgegeben wird. | Foto: Archiv Bezirksblätter
  • In manchen Tullner Haushalten wird in Zukunft jeder Cent mehrfach umgedreht werden, bevor er ausgegeben wird.
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TULLN (wp). Die Einführung der neuen ,SozialCard‘ anstelle von Gießkannenförderungen und die Gebührenerhöhungen lösen eine lebhafte Debatte aus.

Mit der Einführung einer „SozialCard“ will die Stadtregierung Gebührenerhöhungen für Einkommensschwache abfedern. Diese muss in der Stadtverwaltung beantragt werden und ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. „Bisher wurden Vergünstigungen nach dem Gießkannenprinzip verteilt“, erklärt der Erfinder der SozialCard, Ludwig Buchinger (TOP), „nun werden Sozialleistungen gezielt verteilt.“ „Ein Gros der Bürger ist von den Gebührenerhöhungen massiv betroffen“, kontert GR LA Günter Kraft (SP), „das sind normale Einkommensbezieher, die sich das Leben bald nicht mehr leisten können.“ Am meisten seien Familien und Kinder von den den Gebührenerhöhungen betroffen, fürchtet die Grüne Liane Marecsek. „Die Einsparungen im Sozialbereich bedeuten ein Drüberfahren über die Familien“, stößt FP-GR Manfred Redl ins gleiche Horn.

Verantwortung gegenüber Budget
„Natürlich bedeuten die Maßnahmen der Stadt Belastungen für die Bürger, aber wenn ich mir anschaue, was die Leute oft in ihren Einkaufswagerln haben und mit den teuersten Sachen ausgestattet sind...“, ortet GR Eva Kolosseus bei vielen Familien privat Einsparungspotenzial und falsche Prioritätengewichtung. „Wir haben bisher viel subventioniert“, wirft Bgm. Peter Eisenschenk (VP) in die durchaus ideologisch getränkte Diskussion ein, „aber die Verantwortung gegenüber dem Finanzhaushalt zwingt uns zum Handeln, denn wir haben keine Geldpresse.“

ZECHE ZAHLEN DIE BÜRGER –KOMMENTAR HIER KLICKEN

Werner Pelz
Kontakt: Tel.: 0676 700 11 75 // Mail: wpelz@bezirksblaetter.com

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OFFIZIELLE INFORMATION DER STADT TULLN ZUR SOZIALCARD:

Die Tullner SozialCard kommt!
In Tulln wird mit zahlreichen Ermäßigungen und Zuschüssen für die Unterstützung einkommensschwacher BürgerInnen und deren Kinder gesorgt. Mit der Einführung der Tullner SozialCard wird dieses Angebot ab Jänner 2011 gebündelt und erweitert. Mit der Tullner SozialCard können Ermäßigungen bei Gebühren und Abgaben sowie vergünstigte Tarife bei der Benützung diverser Freizeit- und Kultureinrichtungen in Anspruch genommen werden.

Die neue Tullner SozialCard bietet einkommensschwachen BürgerInnen der Stadtgemeinde Tulln und deren Kindern (Voraussetzung: EU-Bürger) ab 1.1.2011 umfassende finanzielle Unterstützung. „SozialCard-Besitzern wird in den verschiedensten Lebensbereichen unter die Arme gegriffen:
Vergünstigtes Essen für die Kinder in Volksschulen und Kindergärten, Ermäßigung für die Musik- und Volkshochschule, Unterstützung bei der Kanal- und Wassergebühr, billigere Tarife bei den Freizeitrichtungen und vieles mehr. Auch Einkommensschwache sollen die Lebensqualität in Tulln genießen können!“ so Sozial-Stadträtin Elfriede Pfeiffer über die Einführung der SozialCard.

Einkommensabhängige Anspruchsberechtigung
Bürgermeister Mag. Peter Eisenschenk: „Die Einführung der Tullner SozialCard ist eine ganz neuer Weg der Unterstützung sozialschwacher Mitbürger. Nicht nur die Gemeinden Österreichs sondern auch viele Familien sind aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage in einer schwierigen finanziellen Situation.
Tulln, bildet da leider keine Ausnahme. Trotzdem dürfen wir unsere einkommensschwachen Bürger und deren Familien nicht im Stich lassen. Mit der SozialCard schaffen wir als erste Österreichische Stadt eine wirksame und treffsichere Hilfe.“

Hier eine Auswahl der Leistungen: 25% Ermäßigung in der Musikschule, vergünstigte Essensbeiträge in Kindergarten und Volksschule, kostenlose Benützung bzw. Besuch der Stadtbücherei, von Veranstaltungen und Museen, kostenloser Eintritt in Tullner Freizeiteinrichtungen für Kinder bzw. 1 €
Eintritt für Erwachsene, rund € 100,- Ermäßigung bei der Wasser- und Kanalbenützungsgebühr.

Basis für die Einkommenshöchstgrenzen der Tullner SozialCard sind jene des Landes NÖ für den Heizkostenzuschuss. Beispielsweise erhält eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind die SozialCard unter einem Einkommen (inkl. AMS-Bezug, Sozialhilfe, Unterhalt, u.ä.) von € 1.230,- brutto/Monat.
Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung oder Besitzer des SOMA-Einkaufspasses sind automatisch anspruchsberechtigt.

Antrag über Bürgerservice im Rathaus
Die SozialCard kann ab Jänner 2011 im Bürgerservice Tulln (Minoritenplatz 1) und Langenlebarn (Wienerstraße 40) beantragt werden. Mitzubringen sind dafür ein Einkommensnachweis des Jahres 2010, ein Lichtbildausweis und ein Passfoto. Näheres zu Einkommensgrenzen und Ermäßigungen auf www.tulln.at (Rathaus & Bürgerservice/ Bürgerservice/Leistungen A-Z) sowie direkt beim Bürgerservice.

Illustration: Die SozialCard unterstützt die einkommensschwachen BürgerInnen und deren Familien. Mögliches Berechnungsbeispiel: Eine alleinstehende Mutter mit zwei Kindern verdient € 1.000,- brutto/Monat und erhält € 300,- Unterhalt. Sie ist damit anspruchsberechtigt, da die Einkommensgrenze für die SozialCard mit einem Kind bei € 1.230,- liegt, und für jedes weitere Kind € 100,- aufgerechnet werden.
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