Hundezüchter wegen Tierquälerei vor Gericht

- Richter Slawomir Wiaderek
- Foto: Probst
- hochgeladen von Karin Zeiler
NÖ (ip). „Wenn du net parierst, bring i di um du Kanaille“, soll ein Hundezüchter seinen Hund nach einer Jagdprüfung Mitte September angeschrien haben. Gleichzeitig habe er mit der Leine auf den verängstigten Vierbeiner eingedroschen.
Äußerst emotional schilderten Zeugen am Landesgericht St. Pölten, was sich an diesem Tag während und nach der Prüfung abgespielt haben soll. Ein 49-jähriger Beamter, selbst Jäger aber kein Hundebesitzer, berichtete, dass er bereits während der Prüfung mit einem Fernglas beobachtet habe, dass der 73-jährige Pensionist brutal auf den Hund eingetreten, ihn geschlagen und den Kopf des Tieres an den Ohren zu Boden gezwungen habe. „Da haben bei mir alle Alarmglocken geläutet“, meinte der Zeuge. Einen der Prüfer darauf angesprochen, habe er nur die Antwort bekommen: „Ja, ja, jetzt moch ma net so viel Wind!“ Bestätigen konnte eine Hundebesitzerin, deren Tier mit ihrem Mann zur Prüfung angetreten war, die Aussage des Beamten.
Prüfer schwer belastet
Ein Steuerberater, selbst als Hundeführer bei Jagdhundeprüfungen tätig, berichtete ebenfalls von brutalen Schlägen und Tritten. Ob der Hund gejault habe, wisse er nicht mehr. Der Kommentar eines Prozessbeobachters dazu: „Wenn der Hund gejault hätte, daschiaßt der ihn glei.“ Schwer belastete der Steuerberater auch die Prüfer: „Ich hatte den Eindruck, die Richter lassen ihn nicht durchfallen, weil er den Hund sonst liquidiert. Bei mir wäre er durchgefallen.“
„Wenn so etwas gewesen wäre, hätten die mich sofort nach Hause geschickt“, verteidigte sich der Pensionist. Er habe zahllose Pokale als Züchter und seine Hunde seien sein Um und Auf gewesen, beharrte der Angeklagte und bestritt alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.
Falsche Beweisaussage
Richter Slawomir Wiaderek vertagte das Faktum der Tierquälerei. Dafür benötige man noch weitere Zeugen. Verurteilt wurde der wegen eines Sexualdelikts bereits vorbestrafte Mann jedoch dafür, dass er einen Nachbarn zur falschen Beweisaussage überreden wollte. Während der Mittagspause in einem Berufungsverfahren wegen eines Tierhaltungsverbots gegen den Pensionisten habe er sinngemäß zu dem 57-Jährigen gesagt: „Alles, was über ein Jahr drüber is, brauchst drinnen net erzählen.“ Unmittelbar danach schilderte der Nachbar den Vorfall am Gang gegenüber der Richterin im Berufungsverfahren und wiederholte dies auch im aktuellen Prozess. „Die Tendenz der Aussage war für den Zeugen klar erkennbar“, erklärte Wiaderek den diesbezüglichen Schuldspruch, während der 57-Jährige in seiner Aussage ergänzte: „Was er mit den Hunden aufführt und was er mit seiner Frau aufführt, war nicht mehr tragbar!“
Das vorläufige Urteil wegen der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage lautete: Fünf Monate bedingte Haft, sowie eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro für den Angeklagten, gegen den mittlerweile ein Tierhaltungsverbot verhängt wurde. Als Milderungsgrund sah Wiaderek nur, dass es bei der Bestimmung beim Versuch geblieben ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


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