Sykora: „Vandalismus ist rückläufig“
TULLN (wp). Tulln setzt auf City-Patrol und Videoüberwachung im Kampf gegen Vandalismus und Raufhandel – und will dies noch ausweiten.
„Derzeit gibt es keine Auffälligkeiten im Bereich Vandalismus“, berichtet Tullns Sicherheitsmanager Johannes Sykora. Seit Einsatz der City-Patrol seien die Straftaten zurückgegangen: „Durch den Einsatz der City-Patrol, die die Stadt Tulln pro Jahr etwa 16.000 Euro kostet, sind die Vandalismusstraftaten um 45.000 Euro zurückgegangen“, so Sykora. Als „neuralgische“ Stellen, Vandalismus betreffend, nennt Sykora den Bereich einer Tankstelle vis-à-vis der Feuerwehr sowie den Kinderspielplatz und das Gemeindezentrum in Neuaigen. „Aber das haben wir nun auch im Griff“, so Sykora, im Zivilberuf Rechtsanwalt und nebenbei Stadtrat für Öffentliche Einrichtungen, Sicherheit, Jugend und Familie in Tulln.
Tullner Beispiel machte Schule
Das Beispiel der privaten Sicherheitsdienste hat Schule gemacht. Auch andere Städte leisten sich derartige Dienste.
Die Stadt Tulln plant in nächster Zeit auch die Ausweitung der Videoüberwachung und hat bereits die notwendigen Anträge an die Datenschutzkommission gestellt. „Seit wir im Stadtsaal Videoüberwachung praktizieren, hat es dort keinen eklatanten Vorfall wie in der Vergangenheit gegeben.“
Kein Raufhandel mehr
Vor einiger Zeit standen bei Veranstaltungen noch Raufereien an der Tagesordnung. Auch der ruhende Verkehr wird von einem privaten Wachdienst kontrolliert. Eine Ausweitung der privaten Überwachung auf den fließenden Verkehr, soweit dies gesetzlich möglich wäre, ist allerdings seitens der Stadt Tulln nicht angedacht.
Zur Sache
Videoüberwachung & Datenschutz
Der Einsatz von Überwachungskameras im öffentlichen Raum ist nach wie vor umstritten und ließ immer wieder namhafte Kritiker auf den Plan treten, die fürchten, dass sich Österreich (begleitet von weiteren Überwachungsmaßnahmen im Telekom- und Internetbereich) zu einem Polizei- und Überwachungsstaat entwickelt. Faktum ist, dass Videoüberwachungsanlagen der österreichischen Datenschutzkommission (DKS) gemeldet werden müssen, und zwar dann, wenn Personen identifizierbar bzw. Bilddaten verarbeitbar aufgezeichnet werden, also z.B. Ermittlungsbehörden übergeben werden können. Die DKS beurteilt, ob die Videoüberwachung etwa im Eigenschutzinteresse zulässig ist. Voraussetzung für eine Genehmigung sind eine Vorfallstatistik und eine Gefährdung des zu überwachenden Ortes, der nicht durch den Einsatz von gelinderen Mitteln – z.B. Sicherheitspersonal, Alarmanlage oder Zugangskontrollsystem – ausreichend begegnet werden kann.
Werner Pelz: Mail: wpelz@bezirksblaetter.com
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