Vor entscheidender Sitzung Klagedrohungen gegen Gemeinderäte
FELDKIRCHEN (reis). Post für die Gemeinderäte von potenziellen Absiedlungswilligen drei Wochen vor der entscheidenden Abstimmung über den Umgang mit den Hochwasserschutzplänen des Landes in der Sitzung am 7. Dezember: In ihrem Schrei-#+ben halten sie Gründe fest, warum sie freiwillig absiedeln wollen. Gleichzeitig sprechen sie aber auch Klagedrohungen aus. Sollte der Gemeinderat die Umwidmung in Schutzgebiet Überflutungszone nicht beschließen, werde es bei einem neuerlichen Hochwasser mit Sach- und/oder Personenschäden zu Sammelklagen kommen. Denn, so argumentieren die Absiedlungswilligen, Gemeinderäte können mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Sie gehen sogar noch einen Schritt weiter: Schon unmittelbar nach einem für sie negativen Beschluss seien Klagen zu erwarten.
Acht Quadratkilometer betroffen
Der Gemeinderat habe bereits vor einigen Jahren für zwei Objekte an der Donau in Unterlandshaag die Schutzzone beschlossen. Der Sprecher der Initiative Hochwasserschutz Eferdinger Becken, Gerhard Zincke aus Goldwörth, kritisiert, dass eine Gruppe von Absiedlern den Gemeinderat unter Druck setzen will. Die Ursache dieses Konfliktes sieht er in den Bedingungen, dass eine Förderung für freiwillige Absiedler nur dann ausbezahlt wird, wenn die Schutzzone Überflutungszone beschlossen wird. In Feldkirchen beträfe das acht Quadratkilometer, also ein Fünftel der Gemeindefläche. Die meisten der 17 Absiedler wollen bleiben.
Argumente werden geprüft
Gelassen blickt Bürgermeister Franz Allerstorfer (SP) den Drohungen entgegen: Wir prüfen ihre Argumente, das ist selbstverständlich!“ „Aber“, so fährt er fort, „es kann nicht sein, dass wegen einer Hand voll Absiedlungswilliger alle anderen 130 0bjektbesitzer alle Nachteile der Überflutungszone in Kauf nehmen sollen.“ Sogar den Bau des technischen Hochwasserschutzes, wie er in den Plänen vorgesehen ist, lehnen etliche Hausbesitzer ab. Der Gemeinderatsbeschluss wäre die Grundlage, damit alle 17 betroffenen Objektbesitzer ein freiwilliges Absiedlungsangebot erhalten. Wenn sie es in der Hand haben, können sie noch immer entscheiden, ob sie wegziehen oder bleiben.
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