Linzer Ostumfahrung – Vorstellung von acht Trassenvarianten

Die ersten konkreteren Trassenvorschläge der Linzer Ostumfahrung | Foto: Land OÖ
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ENGERWITZDORF. Seit eineinhalb Jahren wird mit Hochdruck an den Planungsarbeiten für die Korridoruntersuchung zur Ostumfahrung Linz gearbeitet. Bei der dritten Regionskonferenz zur Ostumfahrung Linz am 22. Jänner 2013 wurden als Ergebnis der Vorstudie die möglichen Planungsbereiche für Trassenführungen einer Ostumfahrung von Linz vorgestellt. Mittlerweile liegen die ersten Trassenvarianten vor, die am 20. Juni 2013 bei der vierten Regionskonferenz in Engerwitzdorf präsentiert wurden. Bekanntlich soll eine Trasse für eine vierstreifige Straße mit einer Projektie- rungsgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometer gefunden werden. Ein möglicher Baubeginn ist aufgrund der Dimension des Projektes nicht vor dem Jahr 2025 zu erwarten.

Trassenvarianten:
Ausgehend von den Ergebnissen der Vorstudie wurden konkrete Trassenvarianten entwickelt. Ein wesentlicher Aspekt bei der Entwicklung dieser Varianten ist die Wirtschaftlichkeit, die insbesondere durch Tunnellösungen maßgeblich beeinflusst wird. Es wurden deshalb technische Rahmenbedingungen bzw. Kriterien für den Entwurf von Tunnelstrecken formuliert. Unabhängig davon können Tunnellösungen aber zusätzlich erforderlich werden, um in bestimmten Teilabschnitten betroffene Schutzgüter (z.B. Siedlungsschutz) ausreichend zu schützen. Im weiteren Planungsprozess sind die Variantenentwürfe einer fachlichen Bewertung unter Einbeziehung aller relevanten Schutzinteressen zu unterziehen. Im Rahmen dieser ersten Bewertung sind auch Trassenoptimierungen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen zu prüfen.

Trassenbeschreibungen:

Abschnitt 1-A:
Die Trasse umfährt ausgehend vom Knoten Ebelsberg das Siedlungsgebiet von Ebelsberg, wobei im Bereich des Schiltenberges abschnittsweise ein bergmännischer Tunnel zu errich- ten ist. Im Anschluss wird die Trasse geradlinig nach Nordwesten geführt, unterquert die B 1 und in weiterer Folge das Kasernengelände der Hillerkaserne Ebelsberg. Als Schutzmaß- nahme ist in diesem Bereich aufgrund der unmittelbar angrenzenden Wohnblöcke eine Ein- hausung notwendig. In weiterer Folge wird die Traun mit einem Brückentragwerk oberhalb der bestehenden Westbahntrasse gequert und danach folgt die Trasse dem linken Traunufer am Rande des Industriegebietes. Hier ist grundsätzlich auch eine Anschlussmöglichkeit an das untergeordnete Straßennetz denkbar. In weiterer Folge schwenkt die Trasse nach Nor- den ab und wird dann geradlinig mit einem Brückentragwerk über die Donau bzw. weiters aufgeständert in Richtung des Verknüpfungspunktes „A“ (Anschlussstelle Steyregg) geführt. Im Bereich der AS Steyregg sind umfassende technische Maßnahmen erforderlich, weiters für die betroffenen Betriebsobjekte eine Betriebsablöse.

Vorrangige Prüfthemen für die Planung von Schutzmaßnahmen:
Landschaftsschutz - Ebelsberg
Erholungsschutz - Ebelsberg
Siedlungsschutz - Ebelsberg
Naturschutz - Natura 2000 Gebiet Traun Donau Auen (FFH- und Vogelschutzgebiet) Prüfung der Anlagenverhältnisse Industriegebiet - VOEST Gelände
Naturschutz – Donauauen
Hochwasserschutz – Donau Nord
Siedlungsschutz - Steyregg
Prüfung der Anlagenverhältnisse AS Steyregg

Abschnitt A-4:
Mit der Anschlussstelle Steyregg wird die B 3 „Donau Straße“ an das hochrangige Straßen- netz angeknüpft. Die Trasse überquert nach der Anschlussstelle die Summerauerbahn und führt Richtung Norden in einen bergmännischen Tunnel. Der Tunnel wird mit einer Neigung von 3 % ausgeführt, sodass die Trasse anschließend höhergelegen an der Westflanke des Pfenningbergs geführt werden kann. Nach dem Tunnelportal folgen ein Rechts- und ein Linksbogen in offener Streckenführung, wobei sich Damm- und Einschnittsbereiche abwech- seln. Teilweise sind bei der Querung der Gräben Brückentragwerke erforderlich. Vor dem anschließenden Tunnelportal bei Außertreffling werden Siedlungsbereiche gequert, wobei mit umfangreichen Schutzmaßnahmen gerechnet wird. Der angesprochene Tunnel führt wei- ter Richtung Nordwesten und endet kurz vor dem Knoten Auhof, welcher die mögliche Schnellstraßenverbindung mit der A7 Mühlkreisautobahn verknüpft. Vor dem Knoten wird die Freistädter Straße L 125 mit einem Brückentragwerk gequert.

Vorrangige Prüfthemen für die Planung von Schutzmaßnahmen:
Siedlungsschutz - Steyregg
Prüfung der Anlagenverhältnisse AS Steyregg
Landschaftsschutz - Pfenningberg
Naturschutz - Pfenningberg
Waldschutz – Pfenningberg
Siedlungsschutz – Plesching, Außertreffling, Linz - Katzbach Ost
Prüfung der Anlagenverhältnisse - Außertreffling, Linz - Katzbach Ost

Abschnitt A-5.1:
Mit der Anschlussstelle Steyregg wird die B3 „Donau Straße“ an das hochrangige Straßennetz angeknüpft. Die Trasse überquert in weiterer Folge die Summerauerbahn und führt in nordöstlicher Richtung mit einem bergmännischen Tunnel bis zum Knoten Treffling. Aufgrund der topographischen Verhältnisse ergibt sich ein durchgehender Tunnel, welcher erst vor dem Knoten in eine freie Streckenführung übergeht.

Vorrangige Prüfthemen für die Planung von Schutzmaßnahmen:
Siedlungsschutz - Steyregg
Prüfung der Anlagenverhältnisse AS Steyregg

Abschnitt 2-B:
Der Knoten Pichling/Asten verbindet westlich von Ipfdorf den Trassenabschnitt 2-B mit der A1 Westautobahn. Im Anschluss an diesen geplanten Verknüpfungspunkt verläuft die Tras- se in offener Streckenführung östlich des Pichlinger Sees / Tagerbaches nach Norden. Nach Unterquerung der Westbahntrasse wird der Siedlungsbereich Raffelstetten im Westen umfahren. In weiterer Folge schwenkt die Trasse in Richtung des geplanten Verknüpfungspunktes „B“ (AS Luftenberg) nach Norden ab, wobei die Trasse in Teilbereichen des Natura 2000- und Naturschutzgebietes „Traun Donau Auen“ zu liegen kommt. Die Trassenführung im Auwaldbereich kann aufgrund der Qualität des Lebensraumes und der bestehenden Hochwassersituation im Nahbereich der Donau nur aufgeständert erfolgen. Dieses Tragwerk, welches im Lageplan auch als „Schutzmaßnahme“ ausgewiesen ist, schließt an das Brückentragwerk an, welches für die Querung der Donau erforderlich ist. Die Querung eines Natura 2000 Gebietes in diesem Bereich wird trotz der möglichen Schutzmaßnahmen als großes Genehmigungsrisiko bewertet.
Die Donauquerung erfolgt im Bereich des Luftenberges und der Trassenabschnitt schließt mit der Anschlussstelle Luftenberg an das untergeordnete Netz (B3 „Donau Straße“) an.

Vorrangige Prüfthemen für die Planung von Schutzmaßnahmen:
Erholungsschutz - Pichlinger See
Siedlungsschutz - Raffelstetten
Naturschutz - Natura 2000 und Naturschutzgebiet Traun Donau Auen (FFH- und
Vogelschutzgebiet) und Donauauen
Hochwasserschutz – Donau Nord
Prüfung der Anlagenverhältnisse AS Luftenberg

Abschnitt B-5.2
Im Anschluss an den geplanten Verknüpfungspunkt „B“ (AS Luftenberg) taucht die Strecke in einen rund 4 km langen Tunnel ab. Die konkreten Anlageverhältnisse im Querungsbereich der Summerauerbahn und der B 3 sind im Hinblick auf die Erzielung eines wirtschaftlichen Optimums detailliert zu untersuchen, wobei derzeit eine Unterquerung der Summerauerbahn mit höhenmäßiger Anpassung der Landesstraße B 3 vorgesehen ist.
Die topografisch bedingte Tunnelstrecke gelangt ca. bei Km 8,4 im Bereich des Reichen- bachtales wieder an die Oberfläche. Im Anschluss daran verläuft die Strecke (analog zur Variante C-5.2) in offener, leicht geschwungener Führung Richtung Norden bis hin zum Knotenpunkt „5.2“ (Treffling). Die Siedlungsbereiche „Aigen“ bzw. Oberreichenbach werden öst- lich umfahren. Unmittelbar südlich des geplanten Knotenpunktes ist geländebedingt ein ca. 0,5 km langer, bergmännischer Tunnel zu errichten.

Vorrangige Prüfthemen für die Planung von Schutzmaßnahmen:
Hochwasserschutz – Donau Nord
Prüfung der Anlagenverhältnisse AS Luftenberg
Naturschutz - Reichenbachtal
Landschaftsschutz - Reichenbachtal und weiter nördlich bis zur A 7
Wildschutz - bedeutender Wildkorridor

Abschnitt B-6
Im Anschluss an den geplanten Verknüpfungspunkt „B“ (AS Luftenberg) taucht die Strecke in einen rund 4 km langen Tunnel ab. Die konkreten Anlageverhältnisse im Querungsbereich der Summerauerbahn und der B 3 sind im Hinblick auf die Erzielung eines wirtschaftlichen Optimums detailliert zu untersuchen, wobei derzeit eine Unterquerung der Summerauerbahn und der Landesstraße B 3 (mit höhenmäßiger Anpassung) vorgesehen ist. Die topografisch bedingte Tunnelstrecke gelangt wie bei Variante B-5.2 ca. bei Km 8,4 im Bereich des Reichenbachtales wieder an die Oberfläche. Danach schwenkt die Trasse ent- lang des Reichenbachtales nach Nordosten in Richtung des geplanten Knotenpunktes „6“ (Knoten Schweinbach) ab. Der Siedlungsbereich „Haid“ wird östlich umfahren.

Vorrangige Prüfthemen für die Planung von Schutzmaßnahmen:
Hochwasserschutz – Donau Nord
Prüfung der Anlagenverhältnisse AS Luftenberg
Naturschutz – Reichenbachtal
Landschaftsschutz – Reichenbachtal
Waldschutz – Reichenbachtal
Siedlungsschutz - Haid

Abschnitt 2-C
Im Anschluss an den geplanten Verknüpfungspunkt „2“ (Knoten Pichling / Asten) schwenkt die Trasse in nordöstliche Richtung ab und unterquert in weiterer Folge in schleifendem Win- kel die bestehende Westbahntrasse sowie die nördlich anschließenden Betriebsanlagen. Im Nahbereich von Ipfdorf / Raffelstetten ist dabei aus Gründen des Siedlungsschutzes eine Unterflurtrasse vorzusehen. Die Querung der Donau erfolgt wie bei Variante 3-C knapp öst- lich des bestehenden Kraftwerkes Abwinden.

Vorrangige Prüfthemen für die Planung von Schutzmaßnahmen:
Naturschutz - Donauauen
Hochwasserschutz Donau – Süd

Abschnitt 3-C:
Ausgehend vom geplanten Knotenpunkt „3“ (Enns West) verläuft die Trasse in leicht geschwungener Linienführung nach Norden in Richtung der geplanten Anschlussstelle St. Georgen (Verknüpfungspunkt „C“). Die Ortschaft Fisching wird östlich umfahren, in weiterer Folge wird die Westbahntrasse (ca. bei Km 2,0) unterquert. Die Querung der Donau erfolgt knapp östlich des bestehenden Kraftwerkes Abwinden.

Vorrangige Prüfthemen für die Planung von Schutzmaßnahmen:
Siedlungsschutz - Fisching
Naturschutz - Donauauen
Hochwasserschutz – Donau Süd

Abschnitt C-5.2
Die Trasse verläuft ausgehend von der geplanten Anschlussstelle St. Georgen in einem Linksbogen in Richtung des Siedlungsbereiches Abwinden / St. Georgen und taucht dann in einen rund 4 km langen Tunnel ein. Die genaue Situierung eines möglichen Tunnelportales ist im Hinblick auf die Geländegegebenheiten sowie die im Nahbereich befindlichen Siedlungsbereiche im Zuge der weiteren Planungen zu untersuchen. Die topografisch bedingte Tunnelstrecke verläuft in nordwestlicher Richtung und gelangt ca. bei Km 10,2 im Bereich des Reichenbachtales wieder an die Oberfläche. Im Anschluss daran verläuft die Strecke (analog zur Variante B-5.2) in offener, leicht geschwungener Führung Richtung Norden bis hin zum Knotenpunkt „5.2“ (Treffling). Die Siedlungsbereiche „Aigen“ bzw. Oberreichenbach werden östlich umfahren. Unmittelbar südlich des geplanten Knoten- punktes ist geländebedingt ein ca. 0,5 km langer, bergmännischer Tunnel zu errichten.

Vorrangige Prüfthemen für die Planung von Schutzmaßnahmen:
Siedlungsschutz – Abwinden / St. Georgen a.d.Gusen
Naturschutz - Reichenbachtal
Landschaftsschutz - Reichenbachtal und weiter nördlich bis zur A 7
Wildschutz - bedeutender Wildkorridor

Abschnitt C-6:
Die Trasse verläuft ausgehend von der geplanten Anschlussstelle St. Georgen in einem Linksbogen in Richtung des Siedlungsbereiches Abwinden / St. Georgen und taucht dann in einen rund 5 km langen Tunnel ein. Die genaue Situierung eines möglichen Tunnelportales ist im Hinblick auf die Geländegegebenheiten sowie die im Nahbereich befindlichen Sied- lungsbereiche im Zuge der weiteren Planungen zu untersuchen. Der topografisch bedingte Tunnelbereich erstreckt sich über mehrere Kilometer bis nördlich von St. Georgen / Gusen, wobei ca. bei km 9 ein Teilstück in offener Bauweise zu errichten ist. Im Anschluss an den Tunnel erstreckt sich die Trasse ab ca. km 11,0 in leicht geschwungener, offener Linienfüh- rung jeweils westlich der Siedlungsgebiete von Oberthal bzw. Wolfing bis hin zum Knoten Schweinbach.

Vorrangige Prüfthemen für die Planung von Schutzmaßnahmen:
Siedlungsschutz – Abwinden / St. Georgen a.d.Gusen
Siedlungsschutz – Amberg / Oberthal
Siedlungsschutz - Wolfing

Folgende Festlegungen wurden für die Erstentwürfe der Trassen getroffen:
Die Variantenerstentwürfe sind innerhalb der vorgegebenen Planungsbereiche unter Berücksichtigung der bekannten Raumwiderstände vorrangig in technisch-
wirtschaftlicher Hinsicht zu entwickeln. Tunnelstrecken sind im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit zu minimieren und vor allem aus topografischen Zwangsgegebenheiten heraus vorzusehen. Tunnellösungen sind nur dann zulässig, wenn topografisch bedingt keine anderen Alternativen möglich sind oder wenn Alternativen mit freier Streckenführung aus sonstigen Gründen nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand umsetzbar oder mit schwerwiegenden Ge- nehmigungsrisiken verbunden sind.

Schutzmaßnahmen (auch Tunnelstrecke /Unterflurstrecken) werden zum gegenwär- tigen Zeitpunkt der Planung nur in jenen Bereichen vorgesehen, in denen ohne diese Maßnahme bereits zum gegebenen Informationsstand mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Bewilligungsfähigkeit zu erwarten ist (z.B. ohne Schutzmaßnahme keine Ein- haltung von Lärmschutzgrenzwerten möglich).

Die nächsten Schritte:
Zu den vorgelegten Variantenentwürfen besteht im Rahmen des Beteiligungsprozesses die Möglichkeit, Fragen, Optimierungs- und Alternativvorschläge oder sonstige Anliegen einzu- bringen. Vorschläge hinsichtlich von Schutzmaßnahmen werden in den nächsten Planungs- schritten im Zuge der Variantenbewertungen (Erfassung der Eingriffserheblichkeiten auf die Schutzgüter) geprüft. Die Ergebnisse der technischen Prüfung der eingebrachten Vorschläge und die daraus resultierenden Antworten und Schlussfolgerungen sollen in der nächsten Regionskonferenz präsentiert werden.
Parallel dazu werden über den Sommer in den nächsten Wochen in den maßgeblichen Um- weltfachbereichen die IST-Zustände des Planungsgebietes im Hinblick auf die Empfindlich- keit („Sensibilitäten“) erhoben und auf fachlicher Ebene mit den Fachdienststellen des Amtes der Oö. Landesregierung abgestimmt.

Im Anschluss an die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen werden gegebenenfalls Trassenoptimierungen vorgenommen bzw. unter Umständen neue Trassenvorschläge aus- gearbeitet. Danach erfolgt eine erste fachliche Bewertung der Trassenvarianten hinsichtlich Raum- und Umweltverträglichkeit (Eingriffserheblichkeiten).

Die Ergebnisse allfällig durchgeführter Trassenoptimierungen sowie die Ergebnisse der ersten fachlichen Bewertung werden schließlich bei der fünften Regionskonferenz präsentiert. Zu diesem Zeitpunkt sollen gezielt Anregungen bzw. Vorschläge zu Variantenänderungen und Schutzmaßnahmen eingebracht werden können, welche die Raum- und Umweltverträg- lichkeit der Variantenentwürfe verbessern sollen. Anschließend erfolgen vertiefende fachliche Bewertungen und Variantenvergleiche als erste Grundlage für die Empfehlung einer Vorzugsvariante. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sollen in einer weiteren Regionskonferenz zu Jahresbeginn 2014 vorgestellt werden.

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