Neu: Vorbereitungslehrgang für Sozialbetreuungsberufe
GALLNEUKIRCHEN/WELS. Zahlreiche Menschen, die grundsätzlich für einen Sozialbetreuungsberuf geeignet sind, erfüllen die Aufnahmekriterien an einer Schule für Sozialbetreuungsberufe (SOB) nicht. Oft sind es unzureichende Deutschkenntnisse, aber auch eine vorzeitig abgebrochene Schullaufbahn oder ein zu geringes Alter können Gründe sein. Mit dem einjährigen Vorbereitungslehrgang wird diesen Menschen der Zugang zur Schule für Sozialbetreuungsberufe ermöglicht. Der positive Abschluss des Lehrgangs berechtigt zum Eintritt in die Ausbildungen zum Sozialbetreuer Altenarbeit, Behindertenarbeit oder Behindertenbegleitung.
Schwerpunkt Deutsch
Der Vorbereitungslehrgang startet im September an den Schulen für Sozialbetreuungsberufe in Gallneukirchen und in Wels. Die Unterrichtsfächer reichen von Geschichte, Biologie, kreativer Ausdruck, Kommunikation, Musik bis zu den Grundlagen der Sozialbetreuung und Ethik. Besonderer Schwerpunkt liegt auf Deutsch. „Für die Ausbildung zum Sozialbetreuer sind gute Deutschkenntnisse sehr wichtig, da es sonst zu einer Überforderung im Unterricht durch die zusätzliche Fachsprache der Pflege, Medizin und anderer Disziplinen kommt. Deshalb bieten wir im Vorbereitungslehrgang mehr als 140 Stunden Deutsch als optimale Vorbereitung an,“ erklärt Direktorin Susanne Kunze. Ihre Kollegin Direktorin Nina Mathis ergänzt: „Durch kompetenzorientierte Unterrichtsmethoden erweitern die Teilnehmer schnell ihren Basiswortschatz und können so dem Unterricht besser folgen.“
360 Stunden praktische Ausbildung
Auch der praktischen Ausbildung kommt eine wichtige Bedeutung zu. „Praktika in unterschiedlichen Einsatzgebieten der Sozialbetreuungs- und Gesundheitsberufe sollen helfen, realistische Bilder über mögliche, zukünftige Berufsfelder zu entwickeln“, betont Susanne Kunze „insgesamt müssen 360 Stunden praktischer Ausbildung absolviert werden, die wir durch erfahrene Lehrpersonen begleiten und coachen.“
Anmeldungen sind noch bis Anfang Juli möglich: www.zukunftsberufe.at. Die Förderung des Lebensunterhalts durch eine Stiftung ist möglich. Auskünfte dazu erteilt die zuständige AMS Bezirksstelle.
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