Gesundheitsministerium hebt Stallpflicht per 25. März auf
Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen gab gestern bekannt, dass die Stallpflicht für Geflügel mit Samstag, 25. März 2017 endet. Seit 10. Jänner war in Österreich Stallpflicht aufgrund der Ausbreitungsgefahr der Vogelgrippe verordnet.
WIEN/OÖ. Vor allem die Hühnerhalter waren über die Stallpflicht bereits beunruhigt (wir berichteten), weil sie um die Tiergesundheit fürchteten. Bei einigen stand auch der Status Freilandeier oder Biofreilandeier auf dem Spiel. Freilandhühner müssen nach maximal zwölf Wochen Stallaufenthalt ins Freie können.
Auch Hiegelsberger erleichtert
Nachdem Bayern bereits vergangene Woche die generelle Stallpflicht gelockert hat, wurde diesseits des Inns nun nachgezogen. "Das konsequente Handeln der Behörden und die Vernunft der Geflügelhalter hat ein großflächiges Übergreifen der Vogelgrippe auf unsere Nutztierbestände verhindert. Wir sind erleichtert, es gilt jedoch die Situation weiterhin genau zu beobachten“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger. Die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß §8 der GeflügelpestVO würden weiterhin im gesamten Bundesgebiet bestehen bleiben. Das Influenza Monitoring bei Wildvögeln werde konsequent weitergeführt, sagt Hiegelsberger. Auch die Einstellzeit für das Freiland-Mast-Geflügel beginnt jetzt. Hiegelsberger: "Vor allem Oberösterreich ist bei der Haltung von Weidegänsen Vorreiter. Dies wird nun auch in der kommenden Saison so bleiben.“
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