Grundeigentümer kontrollierte Gehverbot auf Ottensheimer Dammkrone
Grazer Anwalt überwachte vier Tage lang die Einhaltung des Betretungsverbots am Ottensheimer Damm.
OTTENSHEIM (fog). Ende März 2017 protestierten mehr als 100 Ottensheimer über ein Betretungsverbot des Damms bei den sogenannten Schlossgründen. Die Dammkrone ist seit Jahrzehnten ein beliebtes Gebiet für Spaziergeher sowie Jogger und wurde von den Leuten, im Glauben er sei im Gemeindebesitz, genützt. Aber die 63.000 Quadrameter Grundstücke von der Dammkrone bis zur Rodlstraße sowie der Hang unterhalb des Friedhofs sowie die "Moarhofwiese" sind in Privatbesitz. Zwischen Gemeinde und Grundbesitzer, dem Grazer Rechtsanwalt Werner Thurner, kam es bis dato zu keiner Einigung.
Im Gegenteil, die Lage hat sich verschärft: Am vergangenen langen Wochenende fuhr Thurner samt seiner Familie von Graz nach Ottensheim, um das Betretungsverbot seiner Grundstücke zu überwachen. Fünf neue Schilder brachte er an und schlug ein Zelt neben der Straße auf, um Spaziergeher, die unrechtmäßig hier gingen, auf das Gehverbot aufmerksam zu machen. Als die BezirksRundschau vor Ort war, fotografierte er gerade Fußgeher am Damm mit dem Handy. Thurner: "Ich sage den Leuten, dass sie mit ihrer Gemeinde reden sollen, um eine Lösung zu finden." Schließlich soll jemand das neue Verbotsschild am Damm wieder ausgerissen haben, so Thurner. Der Anwalt kommuniziert alles über die Internetplattform Twitter (zu finden unter @Kahr_Ottensheim). Dort schreibt er über die ausgerissene Tafel: "Die Unvernunft mancher Menschen scheint grenzenlos zu sein. Die erste Strafanzeige wurde erstattet." Die Ottensheimer Polizei war schließlich vor Ort und ermittelte wegen Besitzstörung.
Zuerst Verzicht auf Recht
Zwischen Thurner und Gemeinde ist es jetzt zu keiner Eingung gekommen, weil Ottensheim auf das Ersessensrecht noch nicht verzichtet hat. Aber: "Mehrere Rechtsanwaltskanzleien sind der Ansicht, dass am Damm kein Gewohnheitsrecht besteht", so Bürgermeister Franz Füreder. In der Gemeinderatssitzung am 26. Juni soll daher über den Verzicht auf das Ersessensrecht abgestimmt werden. Erst wenn Ottensheim darauf verzichtet, will Thurner in finanzielle Verhandlungen bezüglich Grundstücksverkauf mit der Gemeinde treten, sonst werde er voraussichtlich Videokameras aufstellen. "Das wollen wir unbedingt verhindern", sagt Füreder dazu.
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