Kontenöffnung - mit Erfolg abgewendet
Aufgrund vieler negativer Stimmen zur generellen Kontenöffnung hat man dieses Vorhaben im Nationalrat nunmehr überdacht. Man hat sich darauf geneigt, dass eine Kontoöffnung im Verdachtsfall künftig nur durch einen unabhängigen Finanzrichter erfolgen soll. Dem Betroffenen steht dabei auch ein Rechtsmittel zur Verfügung.
Dies entspricht unserer Intention, die wir von Anfang an vertreten haben. Schließlich stellen das Bankgeheimnis und die Privatsphäre ein hohes Gut dar. Jeden braven Steuerzahler quasi unter Generalverdacht zu stellen und sich freien Zugang zu dessen Konten und Sparbüchern zu verschaffen, war schlichtweg indiskutabel. Unter dem Motto "den schau´ ma uns mal genauer an" hätte jeder Prüfer das Recht auf jede Information gehabt.
Jeder Bürger, der sein Geld hart und ehrlich verdient, hat das Recht auf Schutz und Sicherheit. Das die Beratungen im Nationalrat die geplante "Konten-Freifahrt" revidiert haben, beruhigt. Bei Ungerechtigkeiten werden wir uns immer auf Ihre Seite stellen und uns für Ihre Recht einsetzen!
Ihr Ferdinand Hueter
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