Vierter Prozesstag
Urteil im Fall Kellermayr wird heute erwartet

- Ein 61-jähriger Deutscher steht vor Gericht, weil er mit seinen Drohungen zum Suizid der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr beigetragen haben soll.
- Foto: Rabl
- hochgeladen von Maria Rabl
Am Mittwoch, 9. April 2025, geht der Prozess rund um den Suizid der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr am Landesgericht Wels weiter. Ein Urteil wird am Nachmittag erwartet.
WELS, SEEWALCHEN. Hat ein 61-jähriger Deutscher mit seinen Drohungen, die er per E-Mail und Twitter an Lisa-Maria Kellermayr geschickt hat, dazu beigetragen, dass die Ärztin Ende Juli 2022 in ihrer Ordination in Seewalchen Suizid begangen hat? Diese Frage soll heute, Mittwoch, am Landesgericht Wels endgültig geklärt werden. An drei vorangegangenen Verhandlungstagen sind bereits zahlreiche Zeugen aus dem Umfeld der Ärztin sowie Sachverständige zu Wort gekommen.
„Nicht nur verängstigt, regelrecht verstört“
Am vierten und letzten Prozesstag soll der Schöffensenat nun ein Urteil fällen. Vor den Schlussplädoyers werden noch die wichtigsten Aussagen zusammengefasst. Zu Beginn verlas die Richterin die Aussage einer ehemaligen Mitarbeiterin. Diese betonte in ihrer Aussage, dass sich nur Kellermayr, nicht aber ihr Team bedroht gefühlt habe. Weil es in der Ordination – möglicherweise durch den hohen Stresspegel der Ärztin – chaotisch und respektlos zugegangen sei, habe die Mitarbeiterin ihr Dienstverhältnis jedoch bald wieder beendet.
Zusätzlich wurden noch Interviews eingespielt, in denen die Ärztin zu Lebzeiten über die Bedrohungen gesprochen hat. „Ich bin nicht nur verängstigt, ich bin regelrecht verstört, wenn ich sehe, welche Fehler passiert sind“, sagte die Ärztin etwa in einem Gespräch über ihre ersten Versuche, die Hassnachrichten anzuzeigen. Zudem wurden Abschiedsbriefe der Ärztin verlesen, in denen sie sehr ausführlich ihre Gedanken zu Suizidplänen beschreibt sowie eine "To Do"-Liste an ihr Team.
Staatsanwaltschaft beantragt Schuldspruch
In ihrem Schlussplädoyer beantragen die Staatsanwälte einen Schuldspruch des 61-jährigen Deutschen. Nach Abschluss des Beweisverfahrens sehen sie den Tatbestand der gefährlichen Drohung nach Paragraf 107, Absatz 1 und 3, erfüllt. Neben den monatelangen Ängsten der Ärztin führen sie weitere Ängste an, die ab Juli 2022 akut geworden sind. Zudem habe der Angeklagte in voller Kenntnis der Situation von Lisa-Maria Kellermayr seine Drohung, dass man die Ärztin vor ein Volkstribunal stellen werde, wiederholt. Dies sei zu einem Zeitpunkt erfolgt, als die Ärztin bereits um ihre zum Hochsicherheitstrakt umgebaute Ordination gefürchtet hat. Zusätzlich habe die Ärztin befürchtet, dass der Angeklagte durch ihre Anzeige "auszuckt".
"Mandant hatte Angst"
Die Anwälte des Angeklagten wiesen auch in ihrem Schlussplädoyer darauf hin, dass ihr Mandant große Angst vor der Impfung gehabt hätte. Diese Perspektive führte der 61-jährige Deutsche, der sich mit seinen Schlussworten erstmals persönlich äußerte, noch viel deutlicher aus: So habe er im Zuge der Corona-Pandemie schwere psychosomatische Probleme entwickelt, die schließlich zu zahlreichen Schlagfällen geführt hätten. Die strafrechtliche Verfolgung habe diese gesundheitlichen Probleme ebenso verstärkt. Die Anwälte des Angeklagten betonten mehrfach, dass die psychische Erkrankung der Ärztin zum Suizid geführt habe.
Ein Urteil ist nicht vor 12.30 Uhr zu erwarten.
Mehr zum Thema:
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.