Neue Gesetze ab 2017

- Auch im Jahr 2017 gibt es wieder zahlreiche Änderungen in den österreichischen Gesetzbüchern.
- Foto: panthermedia_net/JanPietruszka
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Ein neues Erbrecht, flexibleres Kindergeld und eine Ausbildungspflicht bis 18 erwartet die Bürger.
BEZIRK. Mit dem Jahresbeginn kommen wieder zahlreiche gesetzliche Neuerungen auf die Bürger zu. Die wohl größte Veränderung im Jahr 2017 betrifft das Erbrecht.
Das Bundeskanzleramt informiert dazu auf help.gv.at, dass bei Todesfällen ab 1. Jänner unentgeltliche Pflegeleistungen von Angehörigen berücksichtigt werden. Zudem haben Lebensgefährten von Verstorbenen nun unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf ein Erbe. Geschiedene Eheleute verlieren nach dem neuen Recht ihren Anspruch. Umfassende Änderungen gibt es auch bei der Berechnung von Pflichtteilen, so sind etwa Schenkungen zu Lebzeiten hinzuzurechnen. Auch Formalvorschriften für Testamente wurden verändert.
Für Familien, deren Kinder ab 1. März 2017 geboren werden, gibt es ein neues Kindergeldkonto. Damit sollen Eltern die Kindergeldlaufzeit flexibler wählen können. Zudem wird ein Partnerschaftsbonus für Eltern, die sich die Betreuung fair teilen, eingeführt. Für alle Jugendlichen, die die Pflichtschule im Juli 2017 oder später abschließen, gilt eine Ausbildungspflicht bis 18 Jahre. Unternehmer brauchen ab 1. April eine technische Sicherheitseinrichtung bei Registrierkassen.
Zur Sache
Einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im Jahr 2017 gibt das Bundeskanzleramt online unter www.help.gv.at.
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at) findet man detailierte Infos zu Neuerungen im Bereich Finanzen.
Die neuen Sozial-versicherungsbeiträge kann man unter www.hauptverband.at einsehen.
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