Verträge unter der Lupe

- <b>Martina Obermaier</b> von der AK kritisiert kurze Verfallsfristen in Arbeitsverträgen.
- hochgeladen von Andrea Humer
Nachteile für Arbeitnehmer entstehen durch Verfallsfristen, Konkurrenz- oder Versetzungsklauseln.
VÖCKLABRUCK. Mindestens ein zweiter Blick sollte dem Arbeitsvertrag gewidmet werden, über die verbreitetsten Stolpersteine klärt Martina Obermaier, Bezirksstellenleiterin der Arbeiterkammer (AK) Vöcklabruck, auf. Ein häufiges Thema in Beratungen sind Verfallsfristen. Sie tauchen in vielen Kollektiv- und Arbeitsverträgen auf und lassen Ansprüche von Arbeitnehmern verlöschen, wenn sie nicht innerhalb eines festgelegten Zeitraums eingefordert werden. "Fälle, in denen Menschen jahrelang unterentlohnt werden, aber aufgrund der kollektivvertraglichen Bestimmungen nur drei Monate nachbezahlt bekommen, sind keine Seltenheit", erklärt Obermaier. Allein für Oberösterreich schätzt die AK den Verlust auf mehrere Millionen Euro im Jahr.
Auch unfaire Klauseln gelten
Nicht nur Fristen können zum Problem werden: Erscheint eine Passage im Arbeitsvertrag unfair, halten sie viele Arbeitnehmer für ungültig. Rechtlich trifft das nicht zu. Solange keine Gesetze verletzt weren, gilt, was unterschrieben wurde. Eine Versetzungsklausel, die den Unterzeichner verpflichtet, auch an anderen Niederlassungen zu arbeiten, gilt auch, wenn zum Unterzeichnungszeitpunkt nur ein Firmensitz existierte. Konkurrenzklauseln können Menschen daran hindern eine andere Stelle anzunehmen oder sich selbstständig zu machen. "Die Konkurrenzklausel hat sich in den letzten Jahren immer mehr verfestigt, der Gesetzgeber schritt ein, Dienstnehmer sollen nicht unnötig behindert werden", sagt Obermaier. Erst ab einem Monatsentgelt von 2567 Euro und maximal für ein Jahr kann der Arbeitgeber verhindern, dass eine Person in seiner Branche tätig wird.
Die AK startete eine Parlamentarische Bürgerinitiative mit folgenden Forderungen: Verfallsfristen unter drei Jahren sollen verboten werden und Arbeitnehmer müssen informiert werden, wenn Betriebsprüfungen ergeben, dass sie zu wenig Lohn erhalten.
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