Leserbrief
"Bitte ab in Quarantäne"

Foto: Pixabay/Bru-nO

Kürzlich hat die Redaktion der WOCHE Völkermarkt ein Leserbrief der Familie Tamegger aus St. Petr am Wallersberg zum Thema "Corona-Quarantäne" erreicht. 

"Wir, eine Familie aus St. Peter am Wallersberg, waren auch von Covid-19 betroffen und wurden in eine 15-tägige Quarantäne geschickt. Unsere Schwiegertochter, tätig im Gesundheitswesen, musste zum Test, da einer ihrer Klienten positiv getestet wurde. Das war ein Donnerstag und ab diesem Zeitpunkt hieß es "Bitte ab in Quarantäne". Die restlichen Mitbewohner durften weiterhin zur Arbeit und sich frei bewegen. Am Sonntag kam dann das Testergebnis - es war positiv. Ab Bekanntgabe des Ergebnisses mussten alle Bewohner sofort in Quarantäne. 15 Tage wurden wir abgesondert von der Außenwelt. Das Beste aber daran ist, unsere Schwiegertochter war ja bereits drei Tage vorher abgesondert. Für diese Tage soll sie aber nicht bezahlt bekommen. Dann begann der Kampf - um eine zuständige Person im Gesundheitsamt zu erreichen, hing man stundenlang in der Warteschleife. Hatte man das Glück, dass jemand abhob, konnte keine Auskunft gegeben werden, da die Bescheide von ihnen ja nur weitergeleitet werden. Will man mit dem Amtsarzt verbunden werden, bekommt man die Antwort "Er wird sicher nicht abheben". Bitte, haben wir denn gar keine Rechte mehr? Kann man mit uns machen was man will? Außerdem variieren die Quarantänezeiten, wie man will. In Wolfsberg bekommt man mit der gleichen Haushaltspersonenanzahl zehn Tage, in Völkermarkt 15. Andere wiederum nur sieben Tage. Genauso hängen die Tage von der Testung bis zum Ergebnis in der Luft. Wer ist dafür zuständig, wer zahlt sie? Dann endlich der Tag x -endlich frei von der Quarantäne (auch laut Telefonat mit der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt). Ab in die Arbeit und die Kinder in die Schule. Dann, gegen Mittag, flattert der zweite Quarantänebescheid ins Haus. Der aber nicht stimmen kann. Der erste Bescheid war ausgestellt vom 22. November bis 6. Dezember. Der zweite Bescheid von 22. November bis 8. Dezember. Dieser müsste lauten von "6. Dezember bis 8. Dezember". Noch dazu wurde der Bescheid zu spät zugestellt, nämlich am 7. Dezember zu Mittag. Sicherlich gibt es genügend zu tun. Aber, dass ein Bescheid zweimal falsch ausgestellt wird, ist nicht mehr zu akzeptieren. Es heißt zwar, wo gearbeitet wird passieren Fehler, aber bei zwei falschen Bescheiden muss man schon an deren Fähigkeiten zweifeln. Außerdem gehört die Bevölkerung mehr informiert". 

Familie Tamegger aus St. Peter am Wallersberg

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