Corona-Cashback-Aktion
Ab dem 2. Juni gibt es in Völkermarkt Geld zurück
Mit der Corona-Cashback Aktion sollen die Betriebe der Stadtgemeinde unterstützt werden. Die Aktion startet am 2. Juni und läuft so lange bis das Fördervolumen von 15.000 Euro ausgeschöpft ist.
VÖLKERMARKT. Völkermarkt möchte es anderen Städten gleichtun und mit einer Wirtschaftsförderung Anreize schaffen, in Corona-Zeiten in Völkermarkt einzukaufen. In der Stadtratsitzung wurden hierfür zwei Modelle diskutiert (mehr dazu hier). Entschieden hat man sich für die sogenannte "Corona-Cashback Aktion". Rechnungen mit Rechnungsdatum ab dem 2.6.2020 können auf der Homepage der Stadtgemeinde Völkermarkt hochgeladen werden.Bei Rechnungen bis zu einer Summe von 200 Euro werden 15 Prozent direkt auf das Konto der teilnehmenden Person rückerstattet.
Soforthilfepaket für die Wirtschaft
Die Corona-Krise hat Klein- und Mittelbetrieben stark zugesetzt. "Viele Wirtschaftstreibende und ihre Mitarbeiter stehen nach dem Shutdown vor der Existenzfrage.Die Stadtgemeinde Völkermarkt unterstützt die heimische Wirtschaft mit einem Soforthilfepaket", so Bürgermeister Markus Lakounigg. Die Stadtgemeinde hat einen Soforthilfetopf geschaffen, aus dem 15.000 Euro in die direkte Wirtschaftsförderung für Klein- und Mittelbetriebe fließen. "Ziel ist es, dass die Unterstützung sofort und bei möglichst vielen in Völkermarkt ansässigen Betrieben ankommt."
Herausfordernde Zeit
Über einen Link können Rechnungen mit Rechnungsdatum ab dem 2. Juni auf der Homepage der Stadtgemeinde Völkermarkt (www.voelkermarkt.gv.at) hochgeladen werden.Bei Rechnungen bis zu einer Summe von 200 Euro werden 15 Prozent direkt auf das Konto der teilnehmenden Person rückerstattet. Wer über keinen Internetzugang verfügt, erhält Unterstützung bei der Einreichung in der Einlaufstelle (Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 1) während der Parteienverkehrszeiten. "Mit dieser Aktion unterstützen wir in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Völkermarkt unsere einheimischen Gewerbe- und Handelsbetriebe und unsere Bürger", betont Lakounigg, der sich vor allem bei allen Völkermarkter Unternehmern für ihr Durchhaltevermögen und ihre Motivation in dieser herausfordernden Zeit bedanken möchte. Rechnungen von Handels- und Kleingewerbebetrieben und der Gastronomie können eingereicht werden. Rechnungsbeträge von großen Handelsketten, Apotheken und Drogerien werden nicht rückerstattet.
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