Infoabend für Vereine

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BLEIBURG. Was ist ein Verein? Wann ist ein Verein steuerpflichtig? Muss man bei Vereinsveranstaltungen beachten? Diesen und weiteren Fragen rund ums Vereinswesen gingen die Experten Reinhard Grüner vom Finanzamt Villach und langjähriger VSV-Kassier sowie Steuerberater Lothar de Pauli nach - auf Einladung der ÖVP Kärnten mit Landesparteiobmann Christian Benger, Landtagsabgeordneten Franz Wieser und Bezirksobmann Bürgermeister Hannes Mak.

Ein Land der Vereine

"Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweiter Personen zur Verfolgung eines ideellen Zwecks. Er ist nicht auf Gewinn ausgerichtet", definieren die Experten gleich zu Beginn. In Österreich sind 3,3 Millionen Menschen in rund 122.000 Vereinen tätig.

Wann steuerbegünstigt?

Steuerbegünstigt sind Vereine nur dann, wenn sie gemeinnützig, kirchlich oder mildtätig ausgerichtet sind. Das muss in jedem Fall in den Statuten ersichtlich sein! "Nicht gemeinnützige Vereinszwecke sind zum Beispiel der Fremdenverkehr, ein Sparverein oder ein Verein zur Förderung der Wirtschaft" klärt Grüner auf. "Hier muss man auch unterscheiden: Vereinsrechtlich ist das Innenministerium zuständig, steuerlich das Finanzministerium", so de Pauli. "Vereinsstatuten und tatsächliche Geschäftsführung müssen übereinstimmen!"

Umsatzgrenzen beachten

Knifflig wird es bei der Steuerpflicht. "Es gibt dabei unentbehrliche und entbehrliche Hilfsbetriebe." Ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb wären Eintrittsgelder für Sportveranstaltungen, Konzerte oder Theateraufführungen oder Sportunterricht gegen Entgelt. Diese sind steuerlich begünstigt und nicht körperschaftssteuerpflichtig. Ein entbehrlicher Hilfsbetrieb wären kleine Vereinsfeste, Basare, Punsch- und Glühweinstände oder gelegentliche Flohmärkte. Diese sind zwar steuerlich begünstigt und auch bis zu einem Freibetrag von 10.000 Euro frei von der Körperschaftsteuer. Eine große Vereinskantine oder ein großes Vereinsfest ist "begünstigungsschädlich", also auch umsatzsteuerpflichtig.

Kleine und große Vereinsfeste

"Aber was ist eine kleine Vereinskantine und was eine große? Eine kleine hat nicht mehr als 52 Tage im Jahr geöffnet und der Umsatz ist nicht höher als 30.000 Euro", so Reinhard Grüner. "Für derartige Betriebe gibt es keine Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht." Bei kleinen Vereinsfesten sind auch noch mehrere Kriterien zu erfüllen. So dürfen überwiegend nur Vereinsmitglieder und nahe Angehörige mitarbeiten, die Unterhaltungsmusik darf maximal 1.000 Euro in der Stunde kosten und das oder die Feste dürfen zusammen höchstens 72 Stunden im Jahr dauern“, klärt Steuerberater de Pauli auf.

Sind Helfer anzumelden?

„Vereinsmitglieder oder vereinsfremde Personen die freiwillig und unentgeltlich bei Vereinsveranstaltungen mitarbeiten, müssen nicht bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden“, so de Pauli. Aber Achtung: "Trinkgelder gelten nur dann nicht als Entgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn, wenn sie direkt in die Vereinskasse fließen und nicht dem Helfer als Gegenleistung verbleiben."

Zur Sache:

Mehr Informationen gibt es in der Broschüre "Klarheit für Vereine und Ehrenamtliche“ oder unter www.oevpkaernten.at

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