Der Weg in die Normalität ist angetreten
Welche Öffnungsschritte gelten ab 10. Juni 2021

Der Sommer kann kommen! | Foto: Eric Nopanen
3Bilder

Die Bundesregierung plant, die Corona-Maßnahmen bis zum Sommer in zwei Schritten zu lockern. Erste Schritte gelten bereits ab 10. Juni. Weitere folgen am 1. Juli 2021.

Die wesentlichen Änderungen ab dem 10. Juni 2021

Maskenpflicht und Mindestabstand

  • Der Mindestabstand wird von zwei Metern auf einen Meter reduziert.
  • Die Maskenpflicht im Außenbereich entfällt.

Reisebusse und Ausflugsschiffe im Gelegenheitsverkehr sowie Seil- und Zahnradbahnen

  • Reisebusse und Ausflugsschiffe im Gelegenheitsverkehr können mit 100 % Kapazität fahren. Es gilt die 3G-Regelung (genesen, getestet und geimpft) und es muss in geschlossenen Räumen eine Maske getragen werden.
  • Die Auslastung bei geschlossenen oder abgedeckten Seil- und Zahnradbahnen wird auf maximal 75 Prozent hochgesetzt.

Handel

  • Die mindestens vorhandenen Quadratmeter je Kunde werden von 20 auf 10 Quadratmeter gesenkt.

Gastronomie

  • Die Sperrstunde wird auf 24 Uhr ausgeweitet.
  • Indoor sind Besuchergruppen von maximal 8 Personen, outdoor von maximal 16 Personen zuzüglich Minderjähriger, über die eine Aufsichtspflicht wahrgenommen wird, zulässig.
  • Mitarbeiter benötigen einen aktuellen 3G-Nachweis (genesen, getestet oder geimpft).

Freizeitbetriebe und Sport

  • Die mindestens vorhandenen Quadratmeter je Kunde werden von 20 auf 10 Quadratmeter gesenkt.

Zusammenkünfte

  • Indoor sind Zusammenkünfte von maximal 8 Personen zuzüglich Minderjähriger, über die eine Aufsichtspflicht wahrgenommen wird, und outdoor von maximal 16 Personen zuzüglich Minderjähriger, über die eine Aufsichtspflicht wahrgenommen wird, zulässig. Bei Zusammenkünften von maximal 8 Personen (plus Minderjährige) gilt keine Abstands- und Maskenpflicht.

Zusammenkünfte ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätzen

  • Verabreichung von Speisen und Getränken wird im Freiluftbereich wieder erlaubt.
  • Eine Anzeigepflicht besteht ab 17 Personen.

Zusammenkünfte mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen

  • Sind weiterhin outdoor mit maximal 3.000 Personen, indoor mit maximal 1.500 Personen zulässig. Die maximale Auslastung wird auf 75 Prozent der Personenkapazität des Ortes der Zusammenkunft erweitert.
  • Musikproben im Amateurbereich sind wieder generell zulässig. Es muss keine Maske getragen werden. Es gilt ein Abstand von einem Meter, kurzfristige darbietungstypische Unterschreitungen sind zulässig.

Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit

  • Die zulässige Teilnehmerzahl wird auf 50 Teilnehmer zuzüglich vier Betreuungspersonen erweitert.

Per 1. Juli sind weitere Öffnungsschritte geplant, Details dazu werden Ende Juni bekannt gegeben.

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.